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Papierkram

Wenn Sie in die Niederlande ziehen, gibt es einige wichtige Dinge, die Sie regeln müssen:

Anmeldung des Wohnsitzes
Menschen mit der deutschen oder österreichischen Staatsangehörigkeit benötigen kein Visum, um in den Niederlanden zu leben. Aber es ist wichtig, sich innerhalb von 5 Tagen in der Stadt, in der Sie leben, zu registrieren. Das ist im Rathaus möglich. Sie müssen diverse Unterlagen vorweisen:

  • Gültiger Identitätsnachweis jeder registrierten Person
  • Gültiges Reisedokument oder anderes rechtliches Dokument mit Ihren persönlichen Daten und Nationalität.
  • Mietvertrag, Kaufvertrag Ihrer Immobilie oder Einverständniserklärung des Hausbesitzers (verklaring bewoning adres)
  • Originale Dokumente aus dem Ausland (nicht älter als 1 Jahr alt) von Ihnen und Ihren Kindern: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde.

Nur englische, deutsche und französische Urkunden werden ohne Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer akzeptiert. Ausländische Dokumente müssen den Regeln für die Legalisierung ausländischer Dokumente entsprechen. Diese Regeln hängen vom Land ab, in dem sie ausgestellt wurden.

Es kann auch nach einer Abmeldebescheinigung oder einer internationalen Geburtsurkunde gefragt werden. Fragen Sie vorher bei Ihrer Gemeinde nach, welche Unterlagen Sie benötigen!

Burgerservicenummer
Durch die Registrierung erhalten Sie die BSN (Burgerservicenummer), eine persönliche Bürgernummer. Seit 2014 können auch Nichtansässige, die eine Beziehung zu den Niederlanden haben, wie zum Beispiel im Ruhestand befindliche Niederländer im Ausland oder EU-Bürger, die vorübergehend in den Niederlanden für Saisonarbeit arbeiten, eine BSN erhalten.
Wenn Sie mehr über Visa und (Dauer-) Aufenthaltsgenehmigungen erfahren möchten, können Sie dies beim Immigration and Naturalisation Service (IND) nachlesen.

DigiD
Sie benötigen außerdem eine DigiD, das für Digitale Identität steht. Mit der persönlichen DigiD können Sie sich auf Regierungs-, Universitäts- und Gesundheitsseiten einloggen. Es ist die verbreitetste und wichtigste Identifikationsmethode in den Niederlanden.
Offizielle Dokumente werden häufig nicht mit der Post verschickt, sondern werden über MijnOverheid zugestellt. Um die Nachrichten lesen zu können müssen Sie sich mit Ihrem DigiD einloggen.

Versicherungen
Das Versicherungssystem in den Niederlanden ähnelt der Regelung in Deutschland. Jeder muss selbst entscheiden, welche Versicherungen er haben möchte. Es gibt aber auch Versicherungszwang, so ist eine Krankenversicherung obligatorisch.
Wenn Sie ein Auto haben, benötigen Sie eine Kfz-Versicherung. Durch ein Bonus-Malus-System wird für den Kunden eine individuelle Prämie berechnet. Wenn Sie in die Niederlande ziehen, fragen Sie Ihre letzte Versicherung nach einer Bonus-Malus-Erklärung. Sie können diese Erklärung verwenden, um einen Rabatt für Ihre schadenfreien Jahre zu erhalten.
Um verschiedene Versicherungen zu vergleichen, können Sie eine Website wie Independer oder Consumentenbond verwenden.

Zu beachten: Nach sieben Jahren ohne Kfz-Versicherung verfällt das deutsche Bonus-Malus-Rating.

Deutsche Botschaft
Bei Fragen zu Registrierung, Visa und Reisepässen wenden Sie sich bitte an das Generalkonsulat in Amsterdam. Für alle anderen Fragen ist die Botschaft in Den Haag zuständig.

Reisepass und Personalausweis in Deutschland
Um die deutschen Konsulate und Botschaften zu unterstützen und zu entlasten, konnten in den Niederlanden lebende Deutsche im Bürgerbüro von Kleve, Straelen, Oldenburg und Herzogenrath einen Pass beantragen. Das Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein weißt darauf hin, dass im Grund bei allen deutschen Einwohnermeldeämtern Reisepässe und Personalausweise beantragt werden können, aber nun deutliche zusätzliche Gebühren anfallen.

Es sind bei Passangelegenheiten zumindest folgende Unterlagen mitzubringen:

  • aktuelle Meldebescheinigung mit Angaben zu/r Staatsangehörigkeit/en der Wohnsitzgemeinde in den Niederlanden
  • letzte Abmeldebescheinigung aus Deutschland
  • Geburts- bzw. Heiratsurkunde
  • aktuelles biometrischen Passbild
  • der alte Ausweis

Die deutsche Behörde stellte dann zunächst (im Hintergrund) eine Ermächtigungsanfrage an das Konsulat in Amsterdam und leitet danach alle weiteren Schritte ein.

Zu beachten ist, dass ein Aufschlag aufgrund des Wohnsitzes im Ausland anfällt! Voraussetzung für die Beantragung ist, dass der alte Reisepass noch nicht länger als 10 Jahre abgelaufen ist, da ansonsten die Beantragung ggf. beim Deutschen Generalkonsulat in Amsterdam erfolgen muss. Die Stadtverwaltung Würselen macht dies auch, aber weißt darauf hin, dass für in den Niederlanden wohnende Bürger*innen die Erstbeantragung bei der Botschaft in Amsterdam erfolgen muss.

Für Kinder, die in den Niederlanden geboren wurden und zum ersten Mal ein deutsches Ausweisdokument erhalten sollen, muss der Antrag aber in jedem Fall bei der zuständigen Passbehörde, also bei dem Generalkonsulat in Amsterdam, gestellt werden.
Weiterhin können die Behörden in Deutschland die Annahme des Antrags verweigern, wenn grundsätzliche Fragen (z.B. Namensführung nach deutschem Recht, deutsche Staatsangehörigkeit, Sorgerecht für Kinder etc.) nicht geklärt sind. In diesen Fällen muss der Antrag ebenfalls beim Generalkonsulat in Amsterdam gestellt werden.

Zusammenfassend: Die Behörden in Deutschland können (fast) alle Dienstleistungen übernehmen, berechnen dafür aber auch zusätzliche Gebühren. So kann der Reisepass schnell 120€ kosten. Unser Tipp: Grenzgemeinde anrufen und vorab alles telefonisch klären.