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Niederlande - Leben

Sorgerecht in den Niederlanden

Das Sorgerecht ist das Recht eines Erwachsenen, wichtige Entscheidungen im Leben eines Kindes für dieses zu treffen. So zum Beispiel, welche Schule es besucht, ob medizinische Eingriffe vorgenommen werden sollen, die Erlaubnis für Auslandsaufenthalte und die Bestimmung des Wohnortes.

Wann aber hat man das Sorgerecht? Wie bekommt man es und kann man dieses auch wieder verlieren?

Hier die Antworten nach niederländischen Recht, welches immer dann anwendbar ist, wenn das Kind in den Niederlanden wohnt:

Wenn die Eltern verheiratet sind oder eine registrierte Partnerschaft haben, dann haben beide Elternteile automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Die Eltern müssen lediglich die Geburt ihres Kindes in ihrer Gemeinde registrieren lassen. Der Beamte der Gemeinde wird den Ehemann/ registrierten Partner automatisch als Vater registrieren und somit hat der Vater  aufgrund der gesetzlichen Bindung zur Mutter gemeinsam mit ihr das Sorgerecht für das gemeinsame Kind.

Sind die Eltern nicht verheiratet und haben keine registrierte Partnerschaft, dann hat zunächst nur die Mutter das Sorgerecht, da der Vater den Behörden zunächst nicht bekannt ist.

Dies kann in nur zwei Schritten geändert werden.

Zunächst muss der Name des Vaters bei der Gemeinde angemeldet werden, zur Erlangung der sogenannten Vaterschaftsurkunde. Sobald der Name des Vaters auf der Geburtsurkunde des Kindes vermerkt ist, hat dieser das Recht und die Pflicht auf Umgang mit dem Kind und die Pflicht, sich an den Kosten für das  Kind zu beteiligen.

Das heißt aber noch nicht, dass er nun auch das Sorgerecht hat. Hierfür müssen die Eltern ein bestimmtes Formular ausfüllen (pdf) und an das Amtsgericht Ihres Wohnortes schicken.

Sind beide Elternteile im Besitz eines DigiD, dann ist das gemeinsame Sorgerecht noch einfacher zu regeln. Beide Eltern können per DigiD bestätigen, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben möchten. Dies erspart eine Menge „Papierkram“.

Der Gesetzgeber in den Niederlanden geht davon aus, dass alle Kinder das Anrecht auf beide Elternteile haben. Auch im Falle einer Trennung der Eltern, bleibt das gemeinsame Sorgerecht im Normalfall erhalten.

Es ist jedoch möglich, das alleinige Sorgerecht bei Gericht zu beantragen in Form einer Klage. Dieser Klage wird jedoch nur in extremen Ausnahmefällen stattgegeben, wenn z.B. sich ein Elternteil strafbar gemacht hat gegenüber seinem eigenen Kind (z.B. sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Morddrohungen, etc.).

 

Jede Familie hat ihre individuellen Eigenarten und Konflikte. Jeder Konflikt kennt Besonderheiten. Deswegen empfiehlt es sich, bei allen Familienrechtsfragen einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Dies bedeutet keine „Kriegserklärung“ an den (Ex)Partner, sondern hilft zunächst einmal, schnell und konkret herauszufinden, welche Möglichkeiten man hat und was einen unter Umständen erwartet.

Die Autorin dieses Artikels, Frau Rechtsanwältin Sabine Imdahl, ist gebürtige Deutsche, arbeitetet als Anwältin (Advocaat) in Rotterdam und ist spezialisiert auf internationale- und grenzüberschreitende familiäre Konflikte.

Ihre Kontaktdaten lauten:

Bowmer & Nuiten Advocaten
Vasteland 78
3011BN Rotterdam

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Tel: +31 10 3100828