Wichtig: Die Coronainformationen werden seit Ende 2022 nicht mehr gepflegt. (01.07.2023)

 

Corona in den Niederlanden: Kurznachrichten

CoronaEinreiseV, R, Abwasser, Cowboys

Neue deutsche Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)

Ab morgen, 1. August gilt bei der Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland:

 

Digi­tale Ein­reise­an­meld­ung

Nach­weis­pflicht
(für alle Per­sonen ab 12 Jahren)

Quaran­täne­pflicht
(Ab­sonder­ung)

Be­förder­ungs­verbot

Hoch­risiko­gebiet
(z.B. Nieder­lande)

✔️
Kon­trolle vor Be­förder­ung und bei Ein­reise
An­meld­ung vor der Ein­reise unter:
Einreise­an­meld­ung.de/

✔️
Bei Ein­reise bzw. vor Be­förder­ung:

Impf- oder Ge­nesenen­nach­weis
oder
negativer PCR-Test (max. 72h)
oder
Antigen-Test (max. 48h

✔️
10 Tage

Ver­kürzung ab 1. Tag mit Impf- oder Ge­nesenen­nachweis
oder
ab 5. Tag mit negativem Test­nachweis

für Kinder unter 12 Jahren: Ende auto­matisch nach 5. Tag

Aufpassen: Es gibt zahlreiche Ausnahmen, wenn Reisende keine Urlauber nicht. Ausnahmen von der Nachweispflicht sind z. B. für Grenzpendler und Grenzgänger (Personen, die aus beruflichen Gründen, zu Studien- oder Ausbildungszwecken regelmäßig eine Grenze überqueren) sowie Tagespendler (die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten bzw. nach weniger als 24 Stunden wieder in Deutschland einreisen) vorgesehen. Grenzgänger, Grenzpendler und Tagespendler müssen bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet allerdings über einen Nachweis verfügen. Personen, die keinen Impfnachweis oder Genesenennachweis haben, benötigen einen Testnachweis lediglich zweimal pro Woche. Für Einreisen per Flugzeug gelten diese Ausnahmen nicht.

Bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts einreisen, gilt die Anmeldepflicht und die Absonderungspflicht nicht.

Die genauen Regelungen und weitere Ausnahmen sind beim Bundesministerium für Gesundheit einzusehen.

Reproduktionszahl R auf Tiefstand

Das Coronavirus breitet sich in den Niederlanden immer weniger schnell aus, und das spiegelt sich in der Reproduktionszahl wider. Diese stand gestern auf 0,7. Das ist der niedrigste Stand seit dem 1. Juni letzten Jahres. Am vergangenen Dienstag lag der Wert bei 0,8.

Abwasser

Ab diesem Herbst wird das RIVM das Abwasser doppelt so oft untersuchen, um schneller erkennen zu können, ob das Coronavirus aufflammt. Statt ein- bis zweimal pro Woche werde das Wasser drei- bis viermal untersucht, berichtet die AD heute. Dadurch können die niederländischen Gesundheitsämter (GGD) schneller eingreifen, wenn Spuren des Coronavirus im Abwasser entdeckt werden.

Cowboy-Land: Coronatest und Impfungen

Die negativen Meldungen erreichen auch uns tagtäglich: Anbieter die den Coronatest nicht richtig abnehmen, nicht validierte bzw. anerkannte Coronatests anbieten oder Reisende zu Teststandorten kommen lassen, die nicht bestehen. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs. In den Niederlanden können auch für ein paar Euro gelbe Impfbücher gekauft werden und es gibt Testanbieter, die ohne jegliche medizinische Grundlage Tests abnehmen. Testanbieter müssen unter anderem die LCI Richtlijnen beachten und es muss ein Arzt verantwortlich sein. Der Name des Arztes muss deutlich auf der Webseite und beim Teststandort sichtbar sein. Bei PCR Tests muss ein anerkanntes Labor mit einem Arts-microbioloog hinzugezogen werden. Reisende sollten sich auch informieren, ob der Test im Ausland überhaupt anerkannt wird. Insbesondere einige asiatische Länder haben besonderen Anforderungen an die Art des Tests, des Abstrichs und die Reisebescheinigung. Wer seine Erfahrungen mit uns teilen möchte, kann eine E-Mail an senden oder uns anrufen (+49 2832 406 309 oder +31 626 610 380).

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