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Zeeland jetzt auch betroffen: Niederlande wird komplett Risikogebiet

Deutsche Reisewarnung ab 17.10.2020, 00:00 Uhr | Copyright: GeoNames, Microsoft | Erstellt durch: DACHIST.org

11 Provinzen wurden bereits zum Risikogebiet erklärt. Heute folgte das Paradies der Nordsee: Zeeland. Tausende Touristen sind davon betroffen. Die Erklärung ist ab Samstag, 17. Oktober 2020, um 0:00 Uhr wirksam.

Wer die Fallzahlen in den letzten Wochen verfolgt hat, konnte schon vermuten, dass auch die letzte Provinz in den Niederlanden zum Risikogebiet erklärt wird. Nur der Zeitpunkt war ungewiss. Am Mittwoch, 14.10. um 21 Uhr war es soweit. Das niederländische Außenministerium meldet, dass auch Zeeland seitens der deutschen Behörden zum Risikogebiet erklärt wurde.

Das Robert Koch Institut hat am 15. Oktober um 17 Uhr bestätigt, dass auch Zeeland ab Samstag, 17. Oktober 2020, um 0:00 Uhr zum Risikogebiet gehört. Das deutsche Auswärtige Amt hat seine Reisewarnungen am 15.10. um 18:15 angepasst. Somit gelten ab Samstag alle Landesteile in den Niederlanden als Risikogebiet mit Reisewarnung. [1]  [2]  [5]

Provinz Zeeland

Zeeland ist die bei deutschen Urlauber beliebte Provinz im Südwesten der Niederlande. Zeeland grenzt an die niederländischen Provinzen Südholland und Nordbrabant sowie an die belgischen Provinzen Westflandern, Ostflandern und Antwerpen. In Zeeland leben etwas über 383.000 Menschen, dabei liegt Zeeland in Bezug auf die Bevölkerungsdichte mit 215 Bewohnern pro km² an drittletzter Stelle. das Verwaltungszentrum der Provinz ist die Hauptstadt Middelburg. Die Gemeinde mit den meisten Bewohnern ist jedoch Terneuzen in Zeeuws-Vlaanderen, dem Landesteil, das an Belgien grenzt.

Egal wo man in Zeeland ist, man merkt schnell, dass diese Provinz vom Tourismus abhängig ist. Daher sind deutsche Urlauber mehr als willkommen. Im ahr 2018 sind ca. 850.000 Deutsche in die Provinz gekommen um zu übernachten. Zusätzliche zieht es aber auch zahlreiche Tagestouristen an, die innerhalb von 3 Stunden aus dem Ruhrgebiet in Renesse, Middelburg oder Cadzand sein können. Rund 20% Prozent der Reisen werden im 4. Quartal durchgeführt, denn Zeeland ist auch während der Herbst- und Weihnachtsferien ein beliebtes Ziel. Im Jahr 2020 werden deutlich weniger Deutsche in die Niederlande reisen. Dennoch schätzen wir, dass weit über zehntausend deutsche Urlauber betroffen sind.

Mitten in den Herbstferien in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern kommt der Hammer: Die Fallzahlen sind auch in der Provinz Zeeland soweit gestiegen, dass die deutschen Behörden dieses Paradies zum Risikogebiet erklärt haben, meldet das niederländischen Außenministerium am 14.10. ab 21 Uhr. Am 15.10. um 17 Uhr bestätigte das RKI dies und teilte mit, dass das gesamten Land ab Samstag, 17. Oktober 2020, um 0:00 Uhr als Risikogebiet gilt.

Am 14.10. gegen 18 Uhr, hatte das Nachbarland Belgien bekannt gegeben, dass die Provinz Zeeland auf Code Rood gesetzt wird. Diese Warnstufe gilt ab Freitag, 16.10.2020 um 16:00 Uhr. Die anderen Provinzen hatten bereits diesen belgischen Status. Reisen in die Niederlanden werden von den belgischen Behörden dringend abgeraten.

Quelle: data.rivm.nl | Grafik: DACHIST.org

Seit dem Ausbruch von Corona gab es in Zeeland 2077 bestätigte Fälle, 163 Krankenhauseinweisungen und 77 Sterbefälle. In den letzten 14 Tagen wurden 130 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern festgestellt.

Dieser Wert wird sich aber wesentlich erhöhen, da es die lokalen Gesundheitsämter viele Fälle aus diesem Zeitraum nachträglich melden werden. Die Anzahl der Meldungen, die sich über die letzten Wochen verteilt, lag in den letzten 7 Tagen bei ungefähr 101.

Die Inzidenzen der letzten Wochen stehen im Artikel "Fallzahlen Limburg und Zeeland".[3][4][Stand der Daten: 15.10.2020, 10:00Uhr]

Urlaub gebucht. Und jetzt?

Wichtig: Keine Panik!

Wer gerade jetzt in den Niederlanden ist und dort ein paar Tage war, muss sich zwar bei der Rückreise nach Deutschland an die deutschen Coronaverordnungen halten. Das hört sich kompliziert an, es muss aber nicht kompliziert sein.

Die Corona-Verordnungen sind in jedem Bundesland etwas anders. Daher ist es wichtig, dass die Verordnung des Ziellandes beachtet wird. Die Bundesländer beantworten auch viele Fragestellungen auf deren Webseiten. Weitere Informationen sind bei den deutschen Gesundheitsämtern zu finden.

Deutsche Urlauber, die jetzt schon in den Niederlanden sind oder dort in den letzten 14 Tagen waren, können direkt zum nächsten Punkt springen.

Die Urlauber aus Deutschland, die noch in den Urlaub wollen, müssen jetzt gut überlegen was sie wollen:

  1. in den Urlaub fahren und bei der Rückreise mit den Konsequenzen leben
  2. den Urlaub stornieren bzw. verschieben

Wer für die Option a) wählt, nimmt leider auch das Risiko auf sich, sich selber und andere Menschen zu infizieren. Nicht ohne Grund ist die Provinz zum Risikogebiet erklärt worden. Auch wenn einige Ferienhausanbieter die Lage schön reden, ist doch anzumerken, dass vor ein paar Monaten die Pandemie mit nur einer Person begonnen hat. In der Zwischenzeit sind in den Niederlanden mindestens 6663 Menschen verstorben. Wer dies akzeptiert, sich an die niederländischen Maßnahmen und Regeln halten kann und in einem ruhigen Gebiet Urlaub machen kann, wird sicherlich ein paar schöne und ruhige Tage erleben können. Vor der Rückreise nach Deutschland sollten die aktuellen Einreiseregeln kontrolliert werden.

Option b) kann unterschiedliche Folgen haben. Viele Anbieter stellen Gutscheine aus, die zu einem anderen Zeitpunkt genutzt werden können. Es gibt auch Anbieter, die den Betrag zurückzahlen. Ziel sollte eine gütliche Lösung sein. Wenn über eine Partnerwebseite gebucht wurde, sollten Reisende es nicht scheuen, um dort um Hilfe zu beten.

Inländische Urlauber, zum Beispiel Deutsche, die in den Niederlanden wohnen, haben keine großen Herausforderungen zu bewältigen. Es gilt seit dem Ausbruch von Corona die Regel "Urlaub im eigenen Land", um Reisen reibungsloser verlaufen zu lassen. Es wird allerdings ganz deutlich seitens der niederländischen Behörden dazu aufgerufen, um Reisebewegungen möglichst einzuschränken. Es gibt aber keine Quarantäneverpflichtungen oder ähnliches, wenn man aus Zeeland in eine andere Provinz fährt. Da der aktuelle Teil-Lockdown landesweit gilt, kennen diese Reisenden auch die Maßnahmen und den Einfluss auf eine Reise.

Teil-Lockdown

Ab dem 14. Oktober, 22 Uhr ist landesweit die Gastronomie (außer Take-away) geschlossen und das gesamte Land ist in einen Teil-Lockdown gekommen. Es gilt die Risikostufe 4. Dieser Lockdown wird mindestens 4 Wochen dauern. Es wird bis Ende Oktober die Situation weiterhin beurteilt und entschieden, wie ab Mitte November zu verfahren ist.

Geschäfte, außer Supermärkte, müssen um 20 Uhr schließen. Nach 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft oder transportiert werden. Gastronomische Einrichtungen mit Abholfunktion dürfen geöffnet sein.

Zu beachten ist, dass eine Reisegruppe aus maximal 4 Personen bestehen kann (ausgenommen Kinder bis einschließlich 12 Jahre), es sei denn, sie besteht aus einem gemeinsamen, familiären Haushalt. Es ist daher auch nicht möglich, ein Ferienhaus oder Zimmer mit mehr als 4 Personen in den Niederlanden zu mieten oder zu vermieten. Wenn die eigene Familie aus mehr als 4 Personen besteht, ist dies kein Problem.

Es gelten weiterhin die Abstandsregeln und alle Basisregeln.Die niederländische Regierung hat deutliche gemacht, dass es keinen Spielraum mehr gibt und Personen, die sich nicht an die Regeln halten, rechtlich verfolgt werden. Das gilt insbesondere für das Gruppenmaximum und den Mindestabstand.

Versicherungen

Zu beachten ist, dass (Reise-)Versicherungen aussetzen können, wenn in Risikogebiete gereist wird. Daher sollten Urlaub und Geschäftsreisende vorab klären, ob die Versicherungen im Schadensfall bezahlen oder nicht.

Einreise nach Deutschland

Die Benennung von Zeeland als Risikogebiet hat einige Konsequenzen für Menschen, die aus dieser Provinze nach Deutschland einreisen. Für Reisende, die aus Zeeland oder einer anderen Provinz nach Deutschland reisen, gelten die Coroaneinreiseverordnungen der Bundesländer.

Ein Transit durch die Bundesländer ist meistens relativ problemlos. Im Zielland müssen aber die aktuellen Regeln befolgt werden, da sonst Strafen bis zu 25.000€ erfolgen können.

Jedes Bundesland hat eine ähnliche, aber dennoch andere Verordnung. Ein Teil baut auch auf der bundesweiten Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten (PDF) vom 6. August 2020 auf. Dort steht unter § 1 Testpflicht:

(1) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, haben nach ihrer Einreise auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle ein ärztliches Zeugnis nach Maßgabe des Absatzes 2 darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Die Anforderung nach Satz 1 kann bis zu 14 Tage nach Einreise erfolgen. Gebiete im Sinne des Satzes 1 sind die Gebiete, die das Robert Koch-Institut zum Zeitpunkt der Einreise auf seiner Internetseite unter https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete veröffentlicht hat.

(2) Das ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein und sich auf eine molekular-biologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen Staat durchgeführt worden ist, der durch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite unter https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlicht worden ist. Die molekularbiologische Testung darf, soweit sie vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland stattgefunden hat, höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein.

(3) Die ärztliche Untersuchung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die Personen nach § 36 Absatz 7 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet sind zu dulden, weil sie nicht ihrer Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 nachkommen, umfasst eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 einschließlich einer Abstrichnahme zur Gewinnung des Probenmaterials.

(4) Die Verpflichtung nach Absatz 1 gilt nicht für Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten oder die aufgrund einer landesrechtlich vorgesehenen Ausnahme an ihrem Wohnsitz oder ihrem ersten sonstigen Aufenthaltsort keiner Verpflichtung zur häuslichen Absonderung nach der Einreise aus einem Risikogebiet unterliegen.

(5) Eine nach Landesrecht angeordnete Verpflichtung zur Absonderung nach der Einreise aus einem Risikogebiet bleibt unberührt. Weitergehende Regelungen und Einzelmaßnahmen der Länder nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.

In den Vorschriften der Bundesländer werden Meldepflicht bei den Gesundheitsämtern und Quarantänemaßnahmen erläutert. Reisende sollten sich daher gut in den Coronaportalen der Bundesländer informieren.

Weitere Hinweise stehen auch in den aktuellen Informationen für Reisende des Bundesgesundheitsministerium.

Es gibt in Nordrhein-Westfalen und Niedersachen u.a. Ausnahmen für Pendler, aber auch für den kleinen Grenzverkehr. In beiden Bundesländern ist es möglich um für 24 Stunden in die Risikogebiete zu reisen. Auch eine Reise aus den Risikogebieten in diese Bundesländer ist möglich, wenn diese nicht länger als 24 Stunden dauert. Es ist daher sehr ratsam, um die jeweiligen Verordnungen an zu sehen. Insbesondere NRW hat auch Regelungen für Familienangehörige.

Quelle: ECDC

Konsequenzen

Reisende, die in den letzten 14 Tagen in den niederländischen Provinzen Noord-Holland, Zuid-Holland, Utrecht, Groningen, Friesland, Drenthe, Overijssel, Gelderland, Flevoland, Noord-Brabant, Limburg oder Zeeland waren und nach Deutschland reisen, müssen folgende Punkte beachten:

  • Verpflichtender COVID-19-PCR-Test
  • Ggf. eine Quarantäneverpflichtung
  • Meldepflicht beim Gesundheitsamt
  • Aussteigekarte
  • Erlöschen/Einschränkungen von (Reise-)Versicherungen

Mehr Informationen zur Meldepflicht mit der Aufenthaltsadresse beim Gesundheitsamt, Aussteigekarte und zur Einreise nach dem Urlaub im Risikogebiet bietet auch das Bundesgesundheitsministerium an. Es ist zu beachten, dass bei Falschangaben und Nichteinhaltung der Regeln dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000€ verfolgt werden kann.

Der COVID-19-PCR-Test kann in Deutschland kostenlos angefragt werden, wenn man in Deutschland krankenversichert ist und aus einem Risikogebiet einreist. Ansonsten kann ein Beitrag gefragt werden. Die Kosten variieren zwischen 50 und 150€. Wer eine niederländische Versicherungskarte hat, kann diese auch vorlegen. Es kann aber sein, dass die Kosten über den Eigenanteil gehen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Versicherung.

Wer sich in Deutschland testen lässt, bekommt einen QR-Code und ein Kennwort. Diese Daten können in der deutschen Corona Warn App eingelesen werden. Wird der Bildschirm grün, war der Test negativ. Das Testergebnis kann als PDF heruntergeladen werden.

Reisende müssen unbedingt die Verordnungen der Bundesländer prüfen! Es gibt auch diverse Ausnahmen! So hat NRW auch eine 24 Stunden Freistellung. Wer aus den niederländischen Risikogebieten nach Deutschland einreist, sollte sich auch gut beim deutschen Gesundheitsamt informieren!

Welches Gesundheitsamt ist zuständig?

Das Gesundheitsamt des Zielortes. Reisen sollten sich dort gut über die Regeln informieren, die bei der Einreise gelten. Das kann über die Webseite oder telefonisch gemacht werden. Um das zuständige deutsche Gesundheitsamt zu finden, kann das RKI PLZTool genutzt werden.

Ausnahmen

Es gibt zahlreiche Ausnahmen für die diversen Einreiseverpflichtungen, die u.a. für Grenzpendler, Sicherheitsbehörden, Personen mit geteiltem Sorgerecht oder Umgangsrecht gelten. Diese können Sie aus den einzelnen Verordnungen der Bundesländer entnehmen.

So sagt das Land NRW, dass die die Quarantänepflicht nicht gilt, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden ist. Maßgeblich für die Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses. Der Test kann in Deutschland nachgeholt werden; allerdings müssen dann bis zum Erhalt des Testergebnisses die Quarantäneregeln eingehalten werden. Darüber hinaus gelten folgende Ausnahmeregelungen:

  • Bis zu 5 Tage kann man aus zwingenden beruflichen Gründen bzw. Gründen der Ausbildung oder zur Vornahme einer dringenden medizinischen Behandlung in ein Risikogebiet reisen bzw. nach Nordrhein-Westfalen einreisen, wenn man aus einem Risikogebiet kommt.
  • Bis zu 3 Tage kann man aus besonderen sozialen bzw. familiären Gründen (z.B. geteiltes Sorgerecht, Besuch von Lebensgefährten, Verwandten ersten und zweiten Grades etc.) in ein Risikogebiet reisen bzw. nach Nordrhein-Westfalen einreisen, wenn man aus einem Risikogebiet kommt. In beiden Fällen gilt allerdings die Pflicht, sich bei Einreise aus einem Risikogebiet beim jeweils örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Dabei besteht ab dem 7. Oktober die Vereinfachung, dass Personen, die regelmäßig aus einem der zuvor genannten Gründe in ein Risikogebiet reisen bzw. aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen, dies nur einmal zu melden brauchen.
  • Die Quarantäne-Regelung gilt außerdem nicht für Personen, die sich auf der Durchreise durch Nordrhein-Westfalen (ohne Übernachtung) befinden. Bis zu 24 Stunden kann man im Rahmen des sogenannten „kleinen Grenzverkehrs“ in ein Risikogebiet reisen bzw. aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen. Für diese Kurzaufenthalte entfällt ab dem 7. Oktober die Pflicht, sich beim örtlichen Gesundheitsamt zu melden.

Alle Ausnahmen gelten nur, solange keine Symptome für eine COVID-19-Erkrankung vorliegen.

Reisende sollten sich daher die entsprechenden Einreiseverordnungen gut ansehen und sich auch beim deutschen Gesundheitsamt informieren!

Coronatest

In den Niederlanden mit Corona-typischen Symptomen:
Sie können unter der Rufnummer 0800-1202 oder online (nur mit DigiD, der niederländischen Identifikationsnummer) einen kostenlosen Test anfragen. Dass es derzeit sehr viele Anfragen gibt, kann hier mit Wartezeiten gerechnet werden. Mehr Infos finden Sie unter der Frage Wo kann ich mich testen lassen? Wer Symptome hat muss zu Hause bleiben, sich testen lassen und darf nicht reisen!

Sie reisen aus den niederländischen Risikogebieten nach Deutschland und haben keine Symptome:
Möglichkeit A) Rufen Sie bei dem zuständigen deutschen Gesundheitsamt an. Teilen Sie mit, dass Sie aus einem Risikogebiet einreisen und beantragen Sie einen COVID-19-PCR-Test.
Möglichkeit B) Einreisende aus Risikogebieten sollten sich – soweit dies möglich ist - am Flughafen und an den Häfen testen lassen. Sollte dort ein Test nicht möglich sein, kann der Test nach telefonischer Ankündigung auch bei einem niedergelassenen Arzt erfolgen. Bei der ärztlichen Terminservicestelle unter der deutschen Nummer 116 117 erfahren Einreisende, wo genau bei ihnen vor Ort ein Test durchgeführt wird.

Hinweis: Für Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt ab dem 15. September 2020, dass sie innerhalb von zehn Tagen nach Einreise einen Anspruch auf kostenlose Testung haben. Lesen Sie dazu mehr auf der Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums. Informieren Sie sich auch auf der Webseite des deutschen Gesundheitsamtes.

Kostenpflichtig, aber schneller:
In den Niederlanden bieten unterschiedliche gewerbliche Anbieter - wie Vaccinaties Op Reis - kostenpflichtige COVID-19-PCR-Tests an, die eine aktive Infektion nachweisen. Diese können auch in Kombination mit einem Antikörpertest gemacht werden. Damit wird festgestellt, ob man Corona bereits hatte. Alle Corona-Testergebnisse werden mit einer international anerkannten medizinischen Non-COVID-Erklärung geliefert, die von einem der Ärzte unterzeichnet wurde. Diese Erklärung kann den deutschen Behörden vorgelegt werden.

Falls das Testergebnis bei Einreise mitgeführt wird, darf das Testergebnis höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland festgestellt worden sein.


Wie werden die Reisewarnungen bestimmt?

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. In Deutschland müssen u.a. in der 7-Tage-Inzidenz mehr als 50 Fälle vorliegen. Das Robert Koch Institut prüft dies regelmäßig und hat daher ab heute die Reisewarnung angepasst.

Andere Länder orientieren sich zum Beispiel an den 10 bzw. 14-Tage-Inzidenzen. Das erklärt, wieso manche Länder die Reisewarnungen zu anderen Zeitpunkten veröffentlichen.

Die Behörden teilen die Reisewarnungen auch über deren internationalen Netzwerke. So hat das niederländische Außenministerium bereits am 14. Oktober um 21 Uhr von der Reisewarnung berichtet, die seitens der deutschen Behörden noch nicht veröffentlicht war.

Das RKI vermeldet erst am 15.10.2020 um 17 Uhr, dass auch Zeeland ab Samstag, 17. Oktober 2020, um 0:00 Uhr zum Risikogebiet gehören wird.

Wo kann ich mehr Daten und Links finden?

Wir bieten eine kostenlose Suche an, die anzeigt, ob eine niederländische Gemeinde zum Risikogebiet gehört oder nicht. Es können alle niederländischen Gemeinden abgefragt werden. Die Ergebnisseite liefert allgemeine Informationen und Links zu den Behörden und ausführlichen Fallzahlen.

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Quellen:
[1] RKI (15.10.2020, 17:00). Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI. Abgerufen am 15. Oktober 2020, von https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
[2] Ministerie van Buitenlandse Zaken (14.10.2020). Reisadvies Duitsland. Abgerufen am 14. Oktober 2020, von https://www.nederlandwereldwijd.nl/landen/duitsland/reizen/reisadvies#anker-coronavirus
[3] RIVM (15. Oktober 2020, 10:00). Open Data Corona. Abgerufen am 15. Oktober 2020, von https://data.rivm.nl/geonetwork/srv/dut/catalog.search#/home
[4] Rijksoverheid (15. Oktober 2020). Coronadashboard. Abgerufen am 15. Oktober 2020, von https://coronadashboard.rijksoverheid.nl/veiligheidsregio/VR19/positief-geteste-mensen
[5] Auswärtiges Amt (15. Oktober 2020). Niederlande: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 15. Oktober 2020, von https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/niederlande-node/niederlandesicherheit/211084


Der Artikel wurde nach Mitteilung seitens des RKI am 15.10.2020 um 17:30 Uhr, sowie vom AA um 18:20 angepasst.

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Kommentare

Kommentar von Marion |

Warum werden hier Behauptungen veröffentlicht wie die aktuellen zu Zeeland? Die Weiterverbreitung verursacht Stress und Aufregung in anderen Foren....Nachforschungen sollen zudem ergeben haben,das es zu diesen Äußerungen aus dem Niederländischen Auswärtigen Amt nie gekommen ist.

Antwort von Redaktion

Wir geben die Informationen wieder, die wir auf
https://www.nederlandwereldwijd.nl/landen/duitsland/reizen/reisadvies
sehen. Dort sagt das niederländischen Außenministerium, dass die deutschen Behörden alle niederländischen Provinzen zum Risikogebiet erklärt haben. Im Artikel wird auch mehrfach darauf verwiesen.

Hier ein Screenshot der Vermeldung:

Kommentar von Ulrike |

Ich finde es recht unverschämt einen solchen Artikel zu verfassen, der sich massiv in den sozialen Netzwerken teilt. Ich habe heute bereits um 8h mit dem auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium telefoniert, die diese Meldung aktuell nicht bestätigen und auch keine Info darüber haben!Ich frage mich, wie sie zu dieser Aussage kommen??!!

Antwort von Redaktion

Im Artikel wird erklärt, dass es sich um eine Mitteilung des niederländischen Außenministerims handelt. Der Link dazu ist
https://www.nederlandwereldwijd.nl/landen/duitsland/reizen/reisadvies

Es wird auch mehrfach daraufhingewiesen, dass das deutsche RKI bzw. AA dies noch nicht bestätigt hat.

Kommentar von Verena |

Und dann wird von Ihnen nicht mal auf den Seiten des RKI und des AA kontrolliert, ob das auch stimmt?
Schwache journalistiche Leistung.

Wenn diese Information wirklich aus dem BuZa stammen würde, wäre das Top-Thema bei allen grossen Zeitungen, Radiostationen usw.

Antwort von Redaktion

Noch besser, wir verweisen selbst darauf, dass das RKI oder AA dies noch nicht bestätigt hat.

Kommentar von Geoldoc |

Die verlinkte Seite des niederländischen Außenministeriums ist nicht mehr abrufbar.

Offensichtlich haben sich die Meldungen nicht bestätigt und die Seiten wurden wieder offline gestellt.

Daher empfehle ich dringend, den Artikel erneut zu aktualisieren.

Auch wenn die Zahlen, so wie ich sie lese, sehr dafür sprechen, dass Zeeland bald Risikogebiet werden dürfte oder sogar schon längst sein müsste, ist es dies laut der offiziellen deutschen Internetseiten von RKI und Auswärtigem Amt aktuell (15.10. 12.20 Uhr) (noch) nicht.

Antwort von Redaktion

Wir haben die Seite https://www.nederlandwereldwijd.nl/landen/duitsland/reizen/reisadvies#anker-coronavirus soeben von drei verschiedenen niederländischen IP Adressen aufgerufen und können diese auch laden.

Sobald wir Änderungen feststellen, wird diese Seite angepasst.

Kommentar von Geoldoc |

Stimmt, jetzt geht die Seite wieder (zumindest der Link in den Kommentaren und im Text, der bei den Quellen lässt sich zumindest bei mir nicht öffnen).

Sorry für meinen ersten Kommentar, aber es passte halt gut zusammen, dass die Info nicht bestätigt wurde und die Seite zumindest in der halben Stunde, die ich es.probiert hatte, nicht mehr verfügbar war.

Aktuell 15.10. 13.16 Uhr noch keine Änderung bei RKI oder AA.

Antwort von Redaktion

Wir sind für den Hinweis dankbar! Der Link in den Quellen wurde repariert. Er stand zwar als Text dort, war aber nicht richtig verlinkt.

Vielen Dank auch für die nette Rückmeldung. Das sind wir heute leider nicht gewöhnt.

Kommentar von Michael |

Vielen Dank für die täglichen Nachrichten! Das hat keiner so gut drauf. Gut gemacht und vor allen anderen Medien schon gewust was pasiert. Grüße aus dem Pott.

Antwort von Redaktion

Danke! Das ist sehr nett und freut uns.

Kommentar von Nicole |

Bevor man hier die Seite und deren Verfasser kritisiert, sollte man sich doch eher wundern, warum es in Deutschland etliche Stunden später veröffentlicht wird. Tolle Seite, habe sie in den letzten Wochen oft aufgerufen. Vielen Dank!!

Antwort von Thomas Klimeck

Vielen Dank, Nicole. Das freut mich persönlich, aber auch den anderen freiwilligen Helfern sehr.

Kommentar von Beate |

Wirklich die einzige Seite mit zeitnahen und umfassenden Informationen. Danke für die sicherlich aufwendige gute Arbeit und die vielen investierten Stunden dafür.....
Grüße aus Köln

Antwort von Redaktion

Danke, Beate!

Kommentar von Geoldoc |

Man fragt sich schon, warum man das den Niederländern mitteilt, aber den eigenen Bürgern erst fast 24 Stunden später.

Kann man wieder eine neue Verschwörungstheorie drumherum basteln. Einfach unnötig

Noch einmal vielen Dank für die aktuelle und immer wieder aktualisierte Berichterstattung.

Antwort von Redaktion

Für Verschwörungstheorien haben wir keine Zeit. Wir versuchen nur, die Mitteilungen der offiziellen Stellen zu bündeln, und verweisen auf die offiziellen Seiten, die von jeder Person gelesen werden sollten - und das machen wir gerne und freiwillig.
 
Das das niederländische Außenministerium die Mitteilung vor den deutschen Behörden herausbringt, ist nicht zum ersten Mal passiert. Der diplomatische Weg ist dann schneller als der Informationsweg über das RKI. Die behördlichen Kommunikationswege verlaufen manchmal (leider) so.
 
Die Kritiker rufen wir gerne dazu auf, um mit zu machen! Der materielle Verdienst ist null, dafür ist das soziale Engagement hoch. Wer helfen möchte, kann einfach eine Mail an schreiben.

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