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Niederlande wird Hochinzidenzgebiet
| letzte Änderung 04. April 2021 14:27 | Redaktion
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Einleitung | Fallzahlen | Einreise nach Deutschland | Lockdown | Versicherungen | Coronatest | Deutschlands Nachbarn | Offizielle Links
Ab 6. April 2021 um 00:00 Uhr gehören die Niederlande zu den neuen Hochinzidenzgebieten, die durch das Robert Koch Institut aufgelistet werden. Hochinzidenzgebiete sind Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Wer in den letzten Wochen die Fallzahlen in den Niederlanden verfolgt hat, konnte schon vermuten, dass auch die Niederlande zum Hochinzidenzgebiete erklärt werden. Die Bundesregierung hat die Niederlande heute, 4. April 2021, mit Wirkung zum 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gilt ab Dienstag bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises.
Robert Koch Institut
Das Robert Koch-Institut (RKI) erfasst kontinuierlich die aktuelle COVID-19-Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Darüber hinaus stellt das RKI umfassende Empfehlungen für die Fachöffentlichkeit zur Verfügung und gibt einen Überblick über eigene Forschungsvorhaben.
Die Einstufung als Risikogebiet durch das RKI erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Unterschied Risikogebiet und Hochinzidenzgebiet
Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete mit besonders hohen Fallzahlen. Die Einstufung als Hochinzidenzgebiet basiert, wie auch bei den Risikogebieten, auf einer zweistufigen Bewertung.
Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab.
Anhand weiterer qualitativer und quantitativer Kriterien kann im zweiten Schritt festgestellt werden, ob trotz eines Unter- oder Überschreitens der Inzidenz ein besonders erhöhtes bzw. nicht besonderes erhöhtes Infektionsrisiko begründet ist.
Das RKI vermeldet am 4. April 2021 um 13 Uhr, dass adie kompletten Niederlande ab Dienstag, 6. April 2021, um 0:00 Uhr ein Hochinzidenzgebiet sind. Bereits seit dem 17. Oktober 2020 waren die Niederlande Risikogebiet.
Fallzahlen
Seit dem Ausbruch von COVID-19 wurden In den Niederlanden 1295324 Personen positiv auf das Virus getestet. Mindestens 26558 Menschen wurden in ein Krankenhaus aufgenommen. Es sind leider 16606 Menschen nachweislich an den Folgen der Lungenkrankheit COVID-19 gestorben.
Die Inzidenz liegt deutlich über 200 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen. Wenn man sich auf die niederländische Methode bezieht, ist lag die 7-Tage-Inzidenz bei 299.
Insbesondere die Kapazitäten der Krankenhäuser sind ausgelastet. Von den 1350 Betten der Intensivstationen sind 734 Betten durch Coronapatienten belegt, die restlichen sind nahezu gefüllt durch non-Covid-Patienten und der Notreserve für Katastrophenfälle bzw. Unglücke.
Mehr Fallzahlen finden Sie entweder in unseren deutschsprachigen Auswertungen oder im Coronadashboard der niederländischen Behörden. Die Krankenhausauslastung können Sie beim Landelijk Coördinatiecentrum Patiënten Spreiding einsehen.
Einreise nach Deutschland
Urlaub gebucht. Und jetzt? Wichtig: Keine Panik! Sie wollen nach Deutschland einreisen und haben sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise zu einem beliebigen Zeitpunkt in einem Hochinzidenzgebiet wie die Niederlande aufgehalten?
Zuerst: Ob Sie sich in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, können Sie dieser Liste des RKI entnehmen. Die Niederlande sind ab dem 6. April 2021 um 00:00 zum Hochinzidenzgebiet erklärt worden. Bereits ab dem 17. Oktober waren die Niederlande ein Risikogebiet.
Diese Regeln müssen Sie beachten:
Meldepflicht
Bereits bevor Sie aus den Niederlanden nach Deutschland einreisen, müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung durchführen, wenn Sie sich bis zu zehn Tage vor der Einreise in den Niederlande aufgehalten haben. Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung. Ihr Beförderer wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können. Eine Beförderung kann anderenfalls nicht erfolgen.
Sollte Ihnen aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder aufgrund technischer Störung eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, müssen Sie stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform (PDF) ausfüllen. Bitte entnehmen Sie den Hinweisen in der Ersatzmitteilung, wo Sie diese abzugeben haben (z.B. beim Beförderer oder bei der Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, 69990 Mannheim).
Testpflicht vor der Einreise
Reisende aus Hochinzidenzgebieten, wie den Niederlanden, müssen sich schon vor der Abreise testen lassen und müssen ein negatives Testergebnis dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, vorlegen. Es gibt zahlreiche Anbieter in den Niederlanden, die dies können und auch die benödigte Reisebescheinigung ausstellen. Hinweis: Die niederländischen Gesundheitsämter (GGD) testen zwar gratis, aber stellen keine Reisebescheinigungen aus.
Auch bei Kontrollen durch die Bundespolizei (z.B. Einreisekontrolle am Flughafen oder grenznahe Kontrollen bei Einreise auf dem Landweg an den grenzkontrollfreien Binnengrenzen) kann das negative Testergebnis verlangt werden. Der Abstrich für den Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein (hinsichtlich des genauen Zeitpunkts der Einreise siehe unten „Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Einreise nach Deutschland?“). Der durchgeführte Test muss die unter www.rki.de/tests genannten Anforderungen erfüllen (Genaueres siehe unten „Welche Tests werden anerkannt?“).
Der Testnachweis ist grundsätzlich bereits bei Einreise mitzuführen.
Quarantänepflicht
Für Einreisende aus Risikogebieten sowie aus Hochinzidenzgebieten gilt nach den Regelungen der Länder zusätzlich, dass sie die grundsätzlich bestehende zehntätige Quarantänepflicht durch eine zweite negative Testung vorzeitig beenden können. Diese zweite Testung darf bei Risikogebieten und Hochinzidenz-Gebieten in der Regel frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommen werden. Die Quarantäne ist dann mit Erhalt eines negativen Testergebnisses beendet. Die zuständige Behörde kann den Nachweis der zweiten negativen Testung bis zum Ende der generellen Quarantänedauer, also bis zum Ablauf des zehnten Tages nach Einreise, kontrollieren.
Regelungen auf Bundeslandebene
Da die Länder diese Regelungen in eigener Zuständigkeit umsetzen, informieren Sie sich bitte über die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, in das Sie einreisen bzw. in dem sie sich aufhalten. Rufen Sie daher das entsprechende Coronaportal Ihres Bundeslandes auf und informieren Sie sich gut. Insbesondere rund um die Quarantänepflicht bestehen in einigen Bundesländern abweichende Regelungen!
Schnelllinks:
Ausnahmen
Es gibt Ausnahmen insbesondere für die Gültigkeitsdauer von einem Coronatest. Diese finden Sie wiederum in den Coronaportalen der Bundesländer beschrieben. Urlauber fallen nicht unter die Ausnahmeregelungen.
NRW bietet zum Beispiel folgende Ausnahmen an:
Grenzpendlern ist es gestattet, den Test nach Einreise unverzüglich – etwa unmittelbar nach Ankunft am Arbeitsplatz – nachzuholen. Wer regelmäßig mehrmals pro Woche enge Familienangehörige (Verwandte 1. Grades, Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder aufgrund geteilten Sorgerechts oder Umgangsrechts) auf der anderen Seite der Grenze besucht, muss sich ebenfalls regelmäßig testen lassen. Analog zur Regelung für die Grenzpendler gilt in diesen Fällen ein negativer Test 72 Stunden, so dass in sechs Tagen zwei Tests notwendig sind. In allen übrigen Fällen ist ein negativer Test nur 48 Stunden ab Testvornahme gültig. Von der Anmeldepflicht sind Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden ausgenommen.
Siehe: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210404_av_hochinzidenzgebiete.pdf (PDF)
Letztendlich gilt: Ein negativer Coronatest ist Pflicht. Es kann eine zeitliche Verlängerung der Testgültigkeit (72h anstelle von 48h) geben und die Anmeldepflicht bei einem Aufenthalt unter 24h entfallen.
Lockdown in den Niederlanden
Wer in den Niederlanden bleiben möchte, muss berücksichtigen, dass landesweit die Gastronomie (außer Take-away) geschlossen ist und das gesamte Land sich in einem Lockdown mit Ausgangssperre (täglich von 22 bis 4:30 Uhr) befindet.
Geschäfte, außer Supermärkte, müssen um 20 Uhr schließen. Nach 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft oder transportiert werden. Gastronomische Einrichtungen mit Abholfunktion dürfen geöffnet sein.
Zu beachten ist, dass eine Reisegruppe aus maximal 2 Personen bestehen kann (ausgenommen Kinder bis einschließlich 12 Jahre), es sei denn, sie besteht aus Personen einer Meldeadresse. Es ist daher auch nur unter Beachtung dieser Regeln möglich, ein Ferienhaus oder Zimmer mit mehr als 2 Personen in den Niederlanden zu mieten oder zu vermieten. Wenn die eigene Familie aus mehr als 2 Personen besteht, ist dies kein Problem.
Es gelten weiterhin die Abstandsregeln, alle Basisregeln und weitere Maßnahmen. Die niederländische Regierung hat deutliche gemacht, dass es keinen Spielraum mehr gibt und Personen, die sich nicht an die Regeln halten, rechtlich verfolgt werden. Das gilt insbesondere für die Ausgangssperre.
Die niederländischen Behörden rufen zudem weiterhin auf, um nicht in die Niederlande zu reisen!
Versicherungen
Zu beachten ist, dass (Reise-)Versicherungen aussetzen können, wenn in Risikogebiete gereist wird. Daher sollten Urlauber und Geschäftsreisende vorab klären, ob die Versicherungen im Schadensfall bezahlen oder nicht.
Coronatest
In den Niederlanden mit Corona-typischen Symptomen:
Sie können unter der Rufnummer 0800-1202 oder online (nur mit DigiD, der niederländischen Identifikationsnummer) einen kostenlosen Test anfragen. Dass es derzeit sehr viele Anfragen gibt, kann hier mit Wartezeiten gerechnet werden. Mehr Infos finden Sie unter der Frage Wo kann ich mich testen lassen? Wer Symptome hat muss zu Hause bleiben, sich testen lassen und darf nicht reisen! Die niederländischen Gesundheitsämter (GGD) stellen keine Reisebescheinigungen aus!
Sie reisen aus den niederländischen Hochinzidenzgebieten nach Deutschland und haben keine Symptome:
In den Niederlanden bieten unterschiedliche gewerbliche Anbieter - wie Vaccinaties Op Reis und Spoedteststraat.nl* - kostenpflichtige COVID-19-PCR-Tests an, die eine aktive Infektion nachweisen. Alle Corona-Testergebnisse werden mit einer international anerkannten medizinischen Non-COVID-Erklärung geliefert, die von einem der Ärzte unterzeichnet wurde. Diese Erklärung kann den deutschen Behörden vorgelegt werden.
Der Abstrich für den Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sei.
*Spoedteststraat gibt mit dem Couponcode DACHIST21 einen Rabatt von 10% auf einen Coronatest. Das Angebot ist extra für uns erstellt worden und gilt bis zum 20. April 2021. Sollte Missbrauch mit dem Code gemacht werden, wird dieser vorher deaktiviert.
Deutschlands Nachbarn
Dänemark
Ab dem 28. März 2021 gilt das gesamte Land Dänemark als Risikogebiet. Ausgenommen sind weiterhin die Färöer Inseln und Grönland.
Polen
Seit dem 21. März 2021 gilt Polen als Hochinzidenzgebiet. Es wurde zuvor am 24. Oktober 2020 als Risikogebiet ausgewiesen.
Tschechien
Tschechien ist seit dem 28. März 2021 ein Hochinzidenzgebiet. Zuvor, nämlich vom 14. Februar 2021 bis 27. März 2021 war es ein Virusvarianten-Gebiet. Virusvarianten-Gebiete sind Gebiete mit einem besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten. Bereits seit dem 25. September 2020 ist das Land im Osten Deutschland als Risikogebiet ausgewiesen.
Österreich
Das gesamte Land mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg/Kleinwalsertal ist seit dem 1. November 2020 als Risikogebiet ausgewiesen. Das Bundesland Tirol gilt seit 28. März 2021 auch als einfaches Risikogebiet, vom 14. Februar 2021 bis 27. März 2021 war es als Virusvarianten-Gebiet eingestuft.
Schweiz
Schweiz ist seit dem 24. Oktober 2020 als Risikogebiet ausgewiesen.
Frankreich
Das gesamte Land Frankreich inkl. aller Übersee-Departments gilt ab dem 28. März als Hochinzidenzgebiet. Das Département Moselle gilt zusätzlichseit dem 2. März 2021 und weiterhin als Virusvarianten-Gebiet. Frankreich war bereits seit 21. August 2020 als Risikogebiet ausgewiesen.
Luxemburg
Luxemburg war bereits vom 14. Juli 2020 bis 20. August 2020 als Risikogebiet ausgewiesen. Nach rund einem Monat, nämlich seit dem 25. September 2020 ist Luxemburg wiederum als Risikogebiet ausgewiesen.
Belgien
Belgien ist seit dem 30. September 2020 als Risikogebiet ausgewiesen.
Niederlande
Das gesamte Land,inkl. der autonomen Länder und der überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande, sind seit dem 17. Oktober 2020 als Risikogebiet und ab dem 6. April um 00:00 Uhr als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen.
Wo kann ich mehr Daten und Links finden?
Wir bieten eine kostenlose Suche an, die anzeigt, ob eine niederländische Gemeinde zum Risikogebiet gehört oder nicht. Es können alle niederländischen Gemeinden abgefragt werden. Die Ergebnisseite liefert allgemeine Informationen und Links zu den Behörden und ausführlichen Fallzahlen.
Reisehinweise Belgien, Niederlande & Deutschland
- BE Reisehinweise Deutschland
- BE Reisehinweise Niederlande
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Quellen:
[1] RKI (04.04.2021, 17:00). Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI. Abgerufen am 4. April 2021, von https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
[2] Ministerie van Buitenlandse Zaken (04.03.2021). Reisadvies Duitsland. Abgerufen am 4. März 2021, von https://www.nederlandwereldwijd.nl/landen/duitsland/reizen/reisadvies#anker-coronavirus
[3] RIVM (03.04.2021, 10:00). Open Data Corona. Abgerufen am 3. März 2021, von https://data.rivm.nl/geonetwork/srv/dut/catalog.search#/home
[4] Rijksoverheid (03.04.2021). Coronadashboard. Abgerufen am 4. März 2021, von https://coronadashboard.rijksoverheid.nl/
[5] Auswärtiges Amt (04.04.2021). Niederlande: Reise- und Sicherheitshinweise. Abgerufen am 4. April 2021, von https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/niederlande-node/niederlandesicherheit/211084
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