Information

einfach auf den Punkt gebracht

Der Blog für Deutschsprachige im Ausland

Milder Lockdown und 2G in den Niederlanden

Neue Coronamaßnahmen | Copyright: Rijksoverheid

Das niederländische Kabinett ergreift strengere Maßnahmen, um die stark gestiegene Zahl der Corona-Infektionen zu reduzieren und eine weitere Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Es werden zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um sich gegenseitig und insbesondere die gefährdeten Menschen in der niederländischen Gesellschaft besser vor der stark gestiegenen Präsenz des Virus zu schützen. Diese zielen darauf ab, die Anzahl der Kontaktmomente pro Tag zu reduzieren, da Infektionen durch Kontakt zwischen Menschen verursacht werden. Während des Tages (Schule, Arbeit, Sport usw.) läuft das tägliche Leben so weit wie möglich weiter, während am Abend die Anzahl der Kontaktmomente begrenzter ist. Diese Maßnahmen treten am Samstag, 13. November 2021 um 18:00 Uhr in Kraft und gelten in jedem Fall bis Samstag, 4. Dezember. Die Lage wird am Freitag, 3. Dezember, neu bewertet.

Damit nach diesen 3 Wochen die Gesellschaft möglichst viel und sicher öffnen kann und die Infektionszahlen überschaubar bleiben, arbeitet das niederländische Kabinett daran, die Ausweitung der Corona-Zugangskarte, also den QR-Code, auf andere Sektoren und am Arbeitsplatz rechtlich möglich zu machen. Auch die Möglichkeit für Unternehmer, zwischen 2G und 3G zu wählen, wird vorbereitet. Dies kann nur mit Zustimmung des Parlaments in Kraft treten.

Kurzfristige Maßnahmen

Folgende Maßnahmen gelten ab Samstag, 13. November, 18:00 Uhr:

  • An den Stellen, an denen kein QR-Code erforderlich ist, gilt wieder Pflicht, um 1,5 Meter Abstand zu halten.
  • Wenn kein QR-Code benötigt wird, gilt die Maskenpflicht.
  • Nicht-essentielle Geschäfte und Dienstleistungen wie Bekleidungsgeschäfte, Kontaktberufe wie der Friseur und Casinos können täglich bis 18 Uhr öffnen. Zwischen 18 und 6 Uhr gilt eine Sperrstunde.
  • Gastronomie und wichtige Geschäfte wie Supermarkt, Zoohandlung und Drogerie sind bis 20 Uhr geöffnet. Zwischen 20 und 6 Uhr gilt eine Sperrstunde.
  • In der Gastronomie werden ein QR-Code und ein fester Sitzplatz benötigt.
  • Mit einem QR-Code und einem festen Sitzplatz können Veranstaltungen bis 18 Uhr stattfinden. Und das mit maximal 1250 Personen pro Raum. Diese verpflichtete Sperrstunde gilt nicht für Kunst- und Kulturaufführungen in beispielsweise Kinos, Theatern und Konzertsälen.
  • Publikum beim Sport, sowohl Profis als auch Amateure, ist nicht erlaubt. Alle Sportarten erlaubt.
  • Es gilt die dringende Empfehlung "Zu Hause arbeiten, es sei denn, es gibt wirklich keine andere Möglichkeit“.
  • Zu Hause sollte maximal 4 Gäste pro Tag empfangen werden.
  • Wenn ein Mitbewohner infiziert ist, wird die betroffene Person isoliert. Alle anderen (geimpften und ungeimpften) Mitbewohner müssen in Quarantäne.
  • Für das Bildungswesen der MBO, HBO und Universitäten gilt eine maximale Gruppengröße pro eigenständigem Raum (ohne Personal) von 75 Personen. Dies gilt nicht für Räume, die für Zwischen- und Abschlussprüfungen genutzt werden.

Es wird finanzielle Unterstützung für Unternehmen geben, die von diesen neuen Corona-Maßnahmen direkt betroffen sind. Wie zum Beispiel die Gastronomie und der Einzelhandel. Die Einzelheiten dieser Entschädigung will das Kabinett nächste Woche bekannt geben.

Diese Maßnahmen ergänzen die derzeit für alle geltenden Regeln, wie die Grundregeln, die Maskenpflicht und die Nutzung der Corona-Zugangskarte (QR-Code).

Die Maßnahmen sind hier in deutscher Sprache beschrieben und sind natürlich auch auf Rijksoverheid einzusehen.

Längerfristig vorgeschlagene Maßnahmen

Wenn es uns in den kommenden Wochen gelingt, den Trend umzukehren und die Infektionszahlen sinken, ist das Kabinett der Ansicht, dass so viel wie möglich und so sicher wie möglich wieder geöffnet werden können.

Das Kabinett will dann auf eine breitere Nutzung der Corona-Zugangskarte umstellen. Dazu ist es rechtlich möglich, dass die Corona-Zugangskarte auch für den Großteil des Einzelhandels sowie für Zoos und Freizeitparks verpflichtend wird.

Darüber hinaus ist es auch möglich, die Corona-Zugangskarte am Arbeitsplatz zu beantragen.

Diese Gesetzentwürfe wurden letzte Woche angekündigt. Ein neuer Gesetzentwurf wird hinzugefügt. Demnächst wird es für Unternehmer möglich sein, zwischen 3G (geimpft, genesen oder getestet) mit obligatorischem festen Sitz oder 2G (geimpft oder geheilt) ohne festen Sitz zu wählen. Dieser Gesetzentwurf wird der Tweede Kamer so schnell wie möglich vorgelegt.

Booster-Impfung

Die Booster-Impfungen in den Niederlanden starten ab Freitag, 19.11., für mobile Menschen über 80, erwachsene Bewohner von Gesundheitseinrichtungen und Beschäftigte im Gesundheitswesen mit Patientenkontakt. Dies bedeutet, dass diese Menschen zusätzlich zu der zuvor erhaltenen Impfung einen Impfstoff, eine Auffrischimpfung, erhalten können, um den Schutz vor schweren Erkrankungen und Krankenhausaufenthalten aufrechtzuerhalten.

In eigener Sache

Bitte unterstützen Sie uns

Unsere Aktivitäten und auch diese Webseite sind gratis. Wir machen das gerne und freiwillig. Wir freuen uns allerdings um jede Unterstützung - sowohl durch Mitarbeit als auch durch die Spende einer Tasse Kaffee über PayPal.

Wir sind Ihnen dafür sehr dankbar.


Die letzten 10 Corona Kurznachrichten aus den Niederlanden

Corona-Nachweis
Wochenbericht
Wochenbericht
Centaurus angekommen
Wochenbericht
Wochenbericht
neue Impfrunde
Wochenbericht
Fallzahlen steigen deutlich

Quellen:
[1] Rijksoverheid (12.11.2021, 19:01). Besmettingen moeten omlaag: strengere regels om contacten te beperken. Abgerufen am 12. November 2021, von https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2021/11/12/besmettingen-moeten-omlaag-strengere-regels-om-contacten-te-beperken
[2] Pressekonferenz Rutte & De Jonge (12.11.2021, 19:00-20:37), NOS

Redaktionelle Änderungen:
keine

Hinweis:
Sie sollten sich auf den offiziellen Webseiten der niederländischen und/oder deutschen Behörden/Organisationen informieren. klimeck consulting oder DACHIST übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, für Abweichungen der Programminhalte von Originaltexten, Übertragungsfehler von Schriftstücken und Irrtümer bei Dokumenten, die für die Internetseiten erstellt wurden, sowie unbefugte Veränderung der Angaben auf dem Server durch Dritte und dadurch entstandenen Schaden. Die Inhalte dieser Internetseiten dienen nicht der Erteilung medizinischer oder anderer Ratschläge oder Anweisungen in Bezug auf Arzneimittel oder bestimmte Therapien. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen stellen keine Alternative zur Beratung durch einen Arzt oder Apotheker dar. Wer Hilfe und/oder Rat zu spezifischen Gesundheitsproblemen benötigt, wendet sich bitte ausschließlich an einen Arzt.

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte rechnen Sie 5 plus 9.