Der Blog für Deutschsprachige im Ausland
Maskenpflicht und mehr 3G
| letzte Änderung 02. November 2021 20:37 | Redaktion
Die Zahl der Infektionen ist in den letzten Wochen in den Niederlanden stark angestiegen. Immer mehr Menschen werden ins Krankenhaus eingeliefert. Die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen steigt und könnte den Berechnungen zufolge noch weiter steigen. Das RIVM erwartet diesen Winter einen Spitzenwert von 500 Covid-Patienten auf der Intensivstation. Um sicherzustellen, dass weiterhin alle gut versorgt und die Schwachen in der Gesellschaft vor der verstärkten Präsenz des Coronavirus geschützt sind, ergreift das niederländische Kabinett zusätzliche Maßnahmen, um die schnelle Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Regierung will auch die Gesellschaft so sicher wie möglich und offen halten. Diese Maßnahmen ergänzen die bereits geltenden Regeln wie die Schließzeiten für die Gastronomie und die maximale Besucherzahl von 75 Prozent bei Veranstaltungen ohne Sitzplatz.
Die niederländische Regierung wiederholt, dass es sehr wichtig ist, dass sich alle weiterhin an die Grundregeln halten, egal ob geimpft oder nicht. Je besser alle dies gemeinsam tun, desto weniger kann sich das Virus ausbreiten und desto weniger restriktive Maßnahmen sind erforderlich. Die Grundregeln helfen nachweislich, Kontaminationen zu vermeiden.
Die Grundregeln in den Niederlanden sind:
- Testen bei Beschwerden: Zu Hause blieben und beim GGD testen lassen. Dies gilt auch für Personen, die bereits geimpft sind.
- Bei positivem Test: Zu Hause bleiben und den Kontakt mit anderen vermeiden. Dies gilt auch für Personen, die bereits geimpft sind.
- 1,5 Meter sind ein sicherer Abstand.
- Nicht die Hände schütteln.
- Hände häufig und gründlich waschen.
- Husten und niesen in Ihren Ellbogen.
- Für ausreichend Frischluft und Belüftung in Innenräumen sorgen.
Die wichtigsten neuen Maßnahmen:
• Ab Samstag 3G-Nachweispflicht an weiteren Orten
• Ab Samstag gilt in Geschäften und anderen Orten wieder Maskenpflicht
• Dringender Ratschlag: 50% zu Hause arbeiten
• Dringender Ratschlag: Hauptverkehrszeiten meiden
• Dringender Ratschlag: 1,5 Meter Abstand einhalten
• Grundregeln bleiben bestehen
Arbeiten von zu Hause und reisen
Ab dem 3. November werden die geltenden Heimarbeitsempfehlungen auf „mindestens die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause arbeiten“ verschärft. Es ist bekannt, dass die Arbeit von zu Hause aus eine effiziente Möglichkeit ist, die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, so Rijksoverheid.
Der Appell gilt für Menschen, die zur Arbeit reisen müssen oder in ihrer Freizeit reisen: Vermeiden Sie Menschenmassen auf den Straßen und reisen Sie so oft wie möglich außerhalb der Hauptverkehrszeit.
Maskenpflicht
Ab 6. November gilt an weiteren Standorten wieder die Maskenpflicht. An allen öffentlichen Orten im Inneren, an denen keine Corona-Zugangskarten (QR-Code) verwendet werden, besteht wieder die Maskenpflicht. Dies gilt unter anderem für:
- In allen öffentlich zugänglichen Gebäuden innerhalb und überdachten Bereichen, in denen keine Corona-Zugangskarte verwendet wird, wie zum Beispiel: Supermärkte, Geschäfte, Bibliotheken, Spielorte, Vergnügungsparks.
- Öffentlicher Verkehr, in Bahnhöfen, einschließlich Shops am Bahnhof, auf Bahnsteigen und an Straßenbahn- und Bushaltestellen. Innerhalb der Verkehrsmittel gilt die Maskenpflicht bereits.
- Auf Flughäfen und in Flugzeugen.
- Beim Laufen in MBO-Schulen, Hochschulen und Universitäten. Sitzend, kann die Maske abgenommen werden.
- Bei der Ausübung von Kontaktberufen gilt dies ggf. sowohl für den Kunden als auch für den Dienstleister.
Wer keine Maske trägt, riskiert eine Geldstrafe von 95 Euro.
Ausweitung der 3G-Nachweispflicht
Ab 6. November gilt die 3G-Nachweispficht (QR-Code, coronatoegangsbewijs, Corona-Zugangskarte) an weiteren Orten. Die Nutzung einer Corona-Zugangskarte verringert die Chance, dass das Virus dort zirkulieren kann. Indem nur wieder genesene, geimpfte oder getestete Personen aufgenommen werden, wird das Ansteckungsrisiko für alle Besucher deutlich reduziert. Rijksoverheid weißt darauf hin, dass die Corona-Zugangskarte die Ansteckungsgefahr nicht ausschließt. Es stellt sicher, dass alle so sicher wie möglich zusammenkommen können. Zudem hilft die Nutzung der Corona-Zugangskarte, die meisten Standorte mit maximaler Auslastung geöffnet zu halten.
Wichtig ist, dass an jedem Ort, an dem eine Corona-Zugangskarte gültig ist, dieses gescannt und der Ausweis geprüft wird und jeder, der einen solchen Ort besucht, den persönlichen QR-Code und einen gültigen Ausweis vorzeigt.
Die Corona-Zugangskarte ist ab dem 6. November verpflichtet für:
- Gastronomie, sowohl drinnen als auch auf den Außenterrassen (Essen und Trinken), außer zum bei Abholung.
- Casinos.
- Kulturelle Veranstaltungsorte wie Theater, Konzertsäle und Kinos.
- Orte mit Besucherströmen in Sektoren, in denen die Corona-Zugangskarte bereits verpflichtend ist. Das sind also Orte mit Besucherströmen, wie Museen und Denkmäler.
Versnatltung mit Besucherströmen: Das sind Veranstaltungen, bei denen die Öffentlichkeit keinen festen Platz hat und es einen Menschenstrom gibt. Zum Beispiel Messen und bestimmte Sportveranstaltungen. - Veranstaltungen mit und ohne festen Sitzplatz, wie Festivals, Partys und Auftritte.
- Geschäftliche Veranstaltungen wie Messen und Konferenzen.
- Publikum bei Sportwettkämpfen, sowohl Profis als auch Amateure. Ausnahmen: Jugendliche bis 18 Jahre im Publikum bei Amateurwettbewerben.
- Organisierte Sportaktivitäten ab 18 Jahren, wie: Gymnastik, Gruppenunterricht, Fußball, Schwimmen. Dies gilt für Sportler und die Öffentlichkeit in allen Indoor- und Outdoor-Sportstätten, auch in Sportkantinen.
- Organisierte Kunst- & Kulturpraxis ab 18 Jahren, wie: Musikunterricht und Malunterricht. Oder zum Beispiel Proben für Gesang, Tanz und Schauspiel.
Organisierte Jugendaktivitäten für Kinder bis 18 Jahre sind von der Nutzung der Corona-Zugangskarte ausgeschlossen.
Sie erhalten eine Corona-Zugangskarte, wenn Sie vollständig geimpft sind, eine Genesungsbescheinigung haben oder mit einem negativen Testergebnis von maximal 24 Stunden alt sind. Für Personen, die keinen Genesungs- oder Impfausweis haben, bleibt der Coronatest kostenlos.
Mit der CoronaCheck-App kann sich jeder die Corona-Zugangskarte, also den QR-Code, abholen. Es ist auch möglich, eine Corona-Zugangskarte auf Papier vorzuweisen. Für die Gastronomie und Veranstalter von Events, Sport- und Kulturveranstaltungen steht die CoronaCheck Scanner App zur Verfügung, die die Kontrolle von QR-Code einfach macht. Unter Tipp: Installieren Sie auf einem zweiten Smartphone die Scanner-App und testen Sie so den QR-Code auf dem ersten Telefon.
Auffrischimpfung
Die Auffrischungsimpfungsphase beginnt im Dezember 2021 für alle 80-Jährigen, die zu einem GGD-Standort kommen können. Eine Auffrischung wird auch allen erwachsenen Bewohnern über 18 Jahren angeboten, die in einer Pflegeeinrichtung mit eigenem medizinischen Dienst wohnen. Dies bedeutet, dass diese Personen zusätzlich zu den beiden früheren Impfungen (oder nach einer Impfung mit dem Janssen-Impfstoff) eine zusätzliche Impfung als zusätzlichen Schutz vor schweren Erkrankungen und Krankenhauseinweisungen erhalten können. Ab Januar werden Menschen zwischen 60 und 80 Jahren geimpft. Nächsten Monat wird auch Mitarbeitern des Gesundheitswesens mit direktem Patientenkontakt ein Booster angeboten.
Nachdem Personen, die älter als 60 Jahre sind, eine Auffrischimpfung erhalten haben, können auch Personen unter 60 Jahren eine weitere Impfung erhalten.
Wie geht es weiter?
Die Regierung bereitet weitere Maßnahmen vor, die möglicherweise in naher Zukunft notwendig sind, wenn der aktuelle Trend nicht umkehrt wird. Dort, wo Besucher bereits nach einer Corona-Zugangskarte gefragt werden, etwa in der Gastronomie, will das Kabinett, dass der Arbeitgeber auch seine Beschäftigten um eine Corona-Zugangskarte bittet. Darüber hinaus möchte das Kabinett auch Arbeitgebern in anderen Branchen ermöglichen, sich für Corona-Zugangskarten zu entscheiden. Diese Möglichkeit muss dann auch für die Gesundheitspflege angeboten werden. Sowohl für Mitarbeiter als auch für Besucher. Und schließlich will das Kabinett die Corona-Zugangskarte auch an anderen Orten einführen können, an denen täglich viele Menschen zusammenkommen. Wie im nicht lebensnotwendigen Einzelhandel, aber auch in Zoos und Freizeitparks. Diese Maßnahmen sollen gezielt in Dörfern und Städten mit geringer Durchimpfungsrate und hohen Infektions- und Krankenhauseinweisungen eingesetzt werden können.
Diese Maßnahmen sind in Vorbereitung. In Abstimmung mit beispielsweise Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Und es bedarf der Zustimmung des Parlaments. Die Situation wird am 12. November 2021 auf der Grundlage eines OMT-Gutachtens neu bewertet.
In eigener Sache
Bitte unterstützen Sie uns
Unsere Aktivitäten und auch diese Webseite sind gratis. Wir machen das gerne und freiwillig. Wir freuen uns allerdings um jede Unterstützung - sowohl durch Mitarbeit als auch durch die Spende einer Tasse Kaffee über PayPal.
Wir sind Ihnen dafür sehr dankbar.
Quellen:
[1] Rijksoverheid (02.11.2021, 19:11). Besmettingen moeten omlaag, passende maatregelen nodig. Abgerufen am 2. November 2021, von https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2021/11/02/besmettingen-moeten-omlaag-passende-maatregelen-nodig
[2] Pressekonferenz Rutte & De Jonge (02.11.2021, 19:00-20:27), NOS
Redaktionelle Änderungen:
keine
Hinweis:
Sie sollten sich auf den offiziellen Webseiten der niederländischen und/oder deutschen Behörden/Organisationen informieren. klimeck consulting oder DACHIST übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, für Abweichungen der Programminhalte von Originaltexten, Übertragungsfehler von Schriftstücken und Irrtümer bei Dokumenten, die für die Internetseiten erstellt wurden, sowie unbefugte Veränderung der Angaben auf dem Server durch Dritte und dadurch entstandenen Schaden. Die Inhalte dieser Internetseiten dienen nicht der Erteilung medizinischer oder anderer Ratschläge oder Anweisungen in Bezug auf Arzneimittel oder bestimmte Therapien. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen stellen keine Alternative zur Beratung durch einen Arzt oder Apotheker dar. Wer Hilfe und/oder Rat zu spezifischen Gesundheitsproblemen benötigt, wendet sich bitte ausschließlich an einen Arzt.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben