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Große Lockerungen in den Niederlanden: Außer 1,5 m Abstand fast alles möglich
| letzte Änderung 18. Juni 2021 21:25 | Thomas Klimeck
Die Corona Impfkampagne in den Niederlanden verläuft schnell. Es wurden bereits mehr als 13 Millionen Impfdosen gesetzt. Fast 5 Millionen Menschen sind jetzt vollständig geimpft und mehr als 4 Millionen haben ihre erste Impfung erhalten. Ab morgen sind auch die 18-Jährigen an der Reihe, um einen Termin zu vereinbaren. Das bedeutet, dass bis Mitte Juli alle, die sich impfen lassen wollen, ihre erste und oft auch ihre zweite Impfung erhalten haben. Dies spiegelt sich in den Infektionsraten und in der Anzahl der Personen wider, die mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Diese Zahlen sind nun rapide rückläufig.
Das Kabinett gab heute bekannt, dass fast alle Corona-Maßnahmen gestrichen werden sollen. Der 1,5 m Abstand bleibt jedoch in Kraft, und wo dies nicht gewährleistet werden kann, bleibt die Mundschutz Pflicht.
Gesundheitsminister Hugo de Jonge blickte auch auf die Zeit nach den Sommerferien. Das Kabinett will, dass sich die Menschen bei ihrer Rückkehr einem Selbsttest unterziehen. "Um zu sehen, ob wir den Virus nicht als Souvenir mitgebracht haben." Die Delta Variante war ein häufig genanntes Risiko. De Jonge gab an, dass die infektiöse Delta-Variante möglicherweise bereits 10 Prozent der Infektionen in Großstädten ausmacht. Die Delta-Variante des Coronavirus, die zuerst in Indien auftauchte, entwickelt sich zur weltweit dominierenden Variante. Das sagt Soumya Swaminathan, Leiterin des wissenschaftlichen Stabes der Weltgesundheitsorganisation WHO.
Ab dem 26. Juni, dem Tag, an dem das Achtelfinale der Europameisterschaft beginnt, können die Fußballfans die EM Spiele wieder in Cafés und auf Terrassen verfolgen. Dies gab der scheidende Ministerpräsident Mark Rutte in der Pressekonferenz bekannt. Zunächst waren Public Viewing nicht erlaubt, weil die Regierung Angst hatte, dass zu viele Menschen zusammenkommen würden.
Die Maßnahmen ab dem 26. Juni in der Kurzform:
• 1,5 Meter Abstand bleibt die Norm.
• Hausbesuch und Gruppengröße: unbegrenzt.
• Maskenplficht gilt nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, in der Sekundarstufe, in Flugzeugen oder wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht möglich ist.
• Hinweis zum Homeoffice ändert sich: Das Arbeiten im Büro ist für die Hälfte der Zeit erlaubt, sofern ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
• Innengastronomie nur mit festem Platz.
• Die Öffnungszeiten werden wieder frei sein.
• Indoor-Orte alle wieder offen, mit 1,5 Meter Abstand oder festen Sitzplätzen.
• In Einkaufszentren und Museen: 1 Besucher pro 5 m². Bei Verwendung von Corona-Zugangskarten werden diese Regeln aufgehoben.
• Amateursportspiele sind auch mit Publikum wieder erlaubt.
• Veranstaltungen, Festivals und Diskotheken dürfen - ohne 1,5-Meter-Regel - öffnen, solange ein Test, ein Impfpass oder ein Nachweis über die CoronaCheck-App vorliegt.
• Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot wird aufgehoben.
• Reisende, die im Juli oder August in den Urlaub fahren und nicht (vollständig) geimpft sind, können einen kostenlosen PCR-Test erhalten.
Ein ausführlicher Überblick über die Situation ab Samstag, 26. Juni 2021:
Schritt 4 Öffnungsplan ab 26. Juni
Beschränkungen für Hausbesuche und Gruppenbildung werden aufgehoben
Seit dem 26. Juni gibt es keine Einschränkungen mehr für die Anzahl der Besucher, die Menschen zu Hause empfangen können. Die Einschränkung der Gruppenbildung entfällt ebenfalls. Derzeit ist es erlaubt, sich in Gruppen von nicht mehr als 4 Personen zu versammeln, zum Beispiel im Park oder in einem Restaurant. Diese Regel wird nicht mehr angewendet. Es ist jedoch wichtig, einen Abstand von eineinhalb Metern zu Besuchern zu Hause und zu anderen Personen außerhalb des Hauses einzuhalten.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske wird weitgehend entfallen
Die Pflicht zum Tragen einer Maske wird weitgehend aufgehoben. Nur dort, wo der 1,5 m Abstand wirklich nicht eingehalten werden kann, bleibt die Maskenpflicht bestehen. Dies ist bei der Personenbeförderung, bei öffentlichen Verkehrsmitteln und in ausgewiesenen Bereichen um öffentliche Verkehrsmittel, wie z. B. Bahnhöfen, der Fall. Auch auf Flughäfen und in Flugzeugen. Zudem gilt sie auch auf weiterführenden Schulen.
Von der Heimarbeit zur Teilarbeit im Büro
Der Ratschlag "Arbeiten Sie zu Hause, es sei denn, es kann nicht anders" ändert sich. Mitarbeiter, die noch zu Hause arbeiten, dürfen in Absprache mit dem Arbeitgeber maximal die Hälfte der Zeit im Büro arbeiten. Im Büro gilt immer die Regel von eineinhalb Metern, auch im Aufzug oder in der Kantine. Die Regierung ruft dazu auf, so oft wie möglich außerhalb der Hauptverkehrszeit ins Büro zu reisen.
Alle Veranstaltungsorte und Veranstaltungen öffnen bei eineinhalb Metern, mit Bedingungen
Ab dem 26. Juni ist alles zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Es gelten jedoch eine Reihe von Bedingungen sowohl für Innen- als auch für Außenbereiche. In Bereichen, in denen Personen einen festen Sitzplatz haben, müssen die Personen in einem Abstand von eineinhalb Metern zueinander sitzen. Das bedeutet, dass in einem Theater nicht jeder Platz besetzt werden kann und in einem Restaurant die Tische und Stühle ausreichend weit auseinander stehen müssen.
Eine Registrierung und ein Check-in sind weiterhin verpflichtet. In Räumen, in denen Menschen keinen festen Platz haben, wie z. B. in einem Geschäft oder Museum, beträgt die maximale Kapazität 1 Besucher pro 5 m². Bei Inanspruchnahme der Corona-Zugangskarte (Eintrittskarte mit Testpflicht) entfällt die Verpflichtung von eineinhalb Metern und es gilt die reguläre Kapazität.
Ab dem 26. Juni sind alle Veranstaltungen erlaubt, die an regulären öffentlichen Orten wie Hotels, Restaurants, Kinos, Messe- und Konferenzzentren oder Pop-Podien stattfinden. Das bedeutet, dass Veranstaltungsorte mit fester Bestuhlung 100 % der Halbmeterkapazität nutzen können. Und an Durchgangsorten, wie Geschäften und Museen, darf 1 Besucher pro 5 m² empfangen werden. Ab dem 30. Juni 2021 sind weitere genehmigungspflichtige Veranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Sport und die 1,5 Meter
Ab dem 26. Juni sind Breitensportveranstaltungen wieder für jedermann erlaubt. Auch bei Publikum müssen sie eineinhalb Meter Abstand zueinander halten.
Veranstaltungsorte und Events mit Corona-Zugangkarten ohne 1,5 Meter
Wenn eine Corona-Zugangkarte gilt, muss die Anforderung von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden. Ab dem 23. Juni kann zusätzlich zu den Zugangstests auch ein Impf- oder Genesungszertifikat als Corona-Zugangsticket verwendet werden. Diese drei Möglichkeiten können in der CoronaCheck-App angezeigt werden. Nutzer müssen diese App aktualiseren, um die neuen Funktionen zu erhalten. Ein Corona-Zugangkarte wird wohl hauptsächlich für z.B. eine Veranstaltung oder ein Festival in Frage kommen. Auch Tanzlokale, wie Nachtclubs und Diskotheken, können mit der Corona-Zugangkarte uneingeschränkt öffnen.
Hinweis auf Alkoholverkauf und Singen, Schreien und Blasen von Instrumenten
Das Verbot für den Verkauf von Alkohol nach 22 Uhr endet am 26. Juni. Dies gilt auch für das Verbot, nach 22:00 Uhr in öffentlichen Bereichen Alkohol zu trinken und zu trinken. Die Hinweise zum Singen, Schreien und Blasen von Instrumenten entfallen ebenfalls.
Kostenloser Coronatest für Reisen
Reisende, die im Juli oder August aus den Niederlanden ins Ausland reisen, können sich kostenlos testen lassen. Die kostenlosen Tests sind für Reisende gedacht, die noch nicht (vollständig) geimpft sind und die sich vor ihrer Auslandsreise in diesem Sommer testen lassen müssen.
Grundregeln bleiben notwendig
Trotz dieser positiven Mitteilung ist das Virus nicht verschwunden. Das Virus ist unberechenbar und es tauchen immer wieder neue Varianten auf. Die Regierung ruft daher dazu auf, um weiterhin vorsichtig und wachsam zu bleiben. Dies kann getan werden, indem man sich an die Grundregeln hält
- Hygiene bleibt wichtig. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände. Niesen und husten Sie in Ihren Ellbogen.
- Haben Sie Beschwerden? Bleiben Sie zu Hause und lassen Sie sich sofort kostenlos beim GGD auf Corona testen.
Es gibt Menschen, die nicht geimpft werden können oder noch nicht (vollständig) geimpft wurden, weil sie nicht an der Reihe sind. Es wird danach gefragt, um dennoch vorsichtig zu sein und an überfüllten Orten Platz zu machen. Der 1,5 m Abstand ist immer noch das Beste, was alle tun können, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Vorschau
Es gelten also weiterhin alle Grundregeln. Mitte August wird das Kabinett entscheiden, wie und wann der letzte Schritt des Öffnungsplans (Aufgabe der Eineinhalb-Meter-Grenze und der anderen Grundregeln) erfolgen kann.
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Quellen:
[1] Rijksoverheid (18.06.2021, 19:00). Nederland zet grote stap: bijna alles kan op anderhalve meter. Abgerufen am 18. Juni 2021, von https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2021/06/18/nederland-zet-grote-stap-bijna-alles-kan-op-anderhalve-meter
[2] Pressekonferenz Rutte & De Jonge (18.06.2021, 19:00-20:00), NOS
Redaktionelle Änderungen:
keine
Hinweis:
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