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Feuerwerk in den Niederlanden
HINWEIS der Redaktion: Informationen zum "Feuerwerk in den Niederlanden 2023/2024" finden Sie hier.
In diesem Jahr gibt es kein landesweites Feuerwerksverbot mehr. Es kann also wieder Feuerwerk gezündet werden. Dies ist nur zwischen dem 31. Dezember 2022 um 18 Uhr und dem 1. Januar 2023 um 2 Uhr, erlaubt. Allerdings darf sind mehr Feuerwerkskörper verboten. 12 niederländische Gemeinden haben für den Jahreswechsel ein totales Verbot für das Zünden von Feuerwerkskörpern ausgesprochen.
Das neue Jahr wird in den Niederlanden sicherlich wieder mit einer großen Menge Feuerwerk eingeläutet. Allerdings dürfen weniger Typen Feuerwerkskörper als bisher verwendet werden. So sind zum Beispiel einzelne Raketen und Knallkörper verboten. Leichtere Feuerwerkskörper sind erlaubt. Dazu gehören Fontänen und Batteriefeuerwerk aus der sogenannten F2-Kategorie. Pfeile und knallende Feuerwerkskörper, die zu dieser Kategorie gehören, sind jedoch verboten. Das sogenannte Jugendfeuerwerk (F1) ist erlaubt; dazu gehören Wunderkerzen und Knallerbsen.
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Was muss ich beim Kauf von Feuerwerkskörpern beachten?
Feuerwerkskörper können an 3 Tagen gekauft werden. Die Verkaufstage im Jahr 2022 sind Donnerstag, 29., Freitag, 30. und Samstag, 31. Dezember. Es gibt Regeln für den Kauf von Feuerwerkskörpern in den Niederlanden und im Ausland. So dürfen maximal 25 kg Feuerwerkskörper pro Haushalt vorhanden sein.
Wer in Deutschland Feuerwerk kauft, darf die Feuerwerkskörper nur an den erlaubten Verkaufstagen in die Niederlande bringen. Feuerwerkskörper aus dem Ausland müssen die Anforderungen des niederländischen Rechts aus der Feuerwerksverordnung und der Verordnung über die Bezeichnung von Verbraucher- und Theaterfeuerwerk (Ract) erfüllen. Es dürfen maximal 25 kg Feuerwerkskörper pro Auto transportiert werden.
Käufer müssen mindestens 12 oder 16 Jahre alt sein, um Feuerwerk zu kaufen. Das Mindestalter hängt von der Art des Feuerwerks ab. Für gefährlichere Feuerwerkskörper ist die Altersgrenze höher. Auf der Verpackung steht, wie alt der Käufer sein muss. Dies hängt davon ab, in welche der 2 Kategorien das Feuerwerk fällt. Die 2 Kategorien haben jeweils ihre eigenen Merkmale für Nutzung, Gefahr und Lärm.
F1: Feuerwerkskörper wie Wunderkerzen, Knallfrösche und Zierfeuerwerk. Diese Feuerwerkskörper sind für Personen für 12 Jahre und älter zugelassen werden auch als Scherz- oder Kinderfeuerwerk, Kleinstfeuerwerk, Jugendfeuerwerk bzw. Ganzjahresfeuerwerk bezeichnet.
F2: gewöhnliche Verbraucherfeuerwerkskörper (ab 16 Jahre), wie z.B. Raketen, Knallkörper, Fontänen und Batteriefeuerwerk.
F3: schwerere Verbraucherfeuerwerkskörper, wie z.B. größere Raketen und Blitzpulverfeuerwerk. Diese Feuerwerkskörper enthalten mehr Schießpulver als F2-Feuerwerkskörper.
F4: professionelle Feuerwerkskörper, wie sie in Feuerwerksshows verwendet werden. Enthält Mörser, schweres Knallfeuerwerk und große Batterien. Darf nur von Genehmigungsinhabern ausgelöst werden.
Maximal 25kg Feuerwerk
Es dürfen maximal 25 kg Konsumfeuerwerk in einem Auto transportiert werden. In diesem Fall spielt es keine Rolle, wie viele Personen im Auto haben sind. Es dürfen nicht mehr als 25 kg Feuerwerkskörper pro Anschrift vorhanden sein.
Verbotene Feuerwerksprodukte
Seit dem 1. Dezember 2020 dürfen Händler und Verbraucher einige Feuerwerksprodukte nicht mehr besitzen. Es dürfen diese Produkte auch nicht mehr gezündet werden:
- Feuerwerk der Kategorie F3. Die Kategorieangabe befindet sich auf der Verpackung des Feuerwerks.
- Knaller, Kracher und Böller (wie z.B. Knallfrösche oder Kanonenschläge)
- Knallketten (wie chinesische Matten)
- Einzelschuss-Röhren (Einzelschüsse)
- einzelne Raketen
Römische Lichter und Baby-Raketen bleiben ebenfalls verboten.
Somit gilt in den Niederlanden zwar kein landesweites Feuerwerksverbot, aber ein Böllerverbot.
Feuerwerk erlaubt, aber Gemeinden können es verbieten
Obwohl Feuerwerk landesweit erlaubt ist, dürfen auch die Gemeinden ihre eigenen Feuerwerksvorschriften festlegen. So werden morgen in mindestens 12 Gemeinden Feuerwerksverbote gelten. Dazu gehören Amsterdam und Rotterdam. Eine Reihe von Gemeinden, darunter auch Arnheim, erwägen ein Verbot von Feuerwerk zum Jahreswechsel 2023/2024.
Mindestens 120 weitere Gemeinden richten feuerwerksfreie Zonen ein. Dies sind in der Regel Gebiete in der Nähe von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Streichelzoos, Schulen und Kirchen. Alternativ gibt es mancherorts auch Feuerwerksshows. In Amsterdam gibt es zum Beispiel eine Show auf dem Museumplein, in Rotterdam auf der Erasmusbrücke, Hoek van Holland und Nesselande. In Den Haag wurde das Feuerwerkshow für morgen abgesagt, da das Wetter nicht mitspielt. Es ist zu windig. Andere Feuerwerkshows, wie in Rotterdam und Amsterdam, können davon auch betroffen sein.
Für den Jahreswechsel 2022/2023 gilt ein Feuerwerksverbot in
Amsterdam, Rotterdam, Schiedam, Haarlem, Bloemendaal, Heemstede, Apeldoorn, Nijmegen, Heumen, Mook en Middelaar, Soest und Utrechtse Heuvelrug
Dort darf nur Feuerwerk der Kategorie F1 gezündet werden.
Karbidschießen: Gemeinde entscheidet, ob es erlaubt ist oder nicht
Das Schießen mit Karbid ist nicht immer erlaubt. Dies ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Interessierte sollten sich daher an die Gemeinde wenden, um herauszufinden, ob das Schießen mit Karbid erlaubt ist und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Eine Genehmigung kann erforderlich sein.
Wunschballons: Die Feuerwehr rät davon ab
Der Wunschballon ist ein Lampion mit einer offenen Flamme, die unter dem Ballon hängt. Die Wärme des Feuers lässt den Ballon steigen. In der Silvesternacht lassen die Menschen regelmäßig Wunschballons steigen. Die Feuerwehr rät von der Verwendung von Wunschballons ab. Es ist fast unmöglich, einen Wunschballon sicher zu starten. Außerdem kann der Wind dazu führen, dass der Ballon an einem unerwünschten Ort landet.
Auch Wunschballons sind nicht überall erlaubt. Interessierte müssen sich daher bei der Gemeinde informieren, ob Wunschballons dort erlaubt sind.
Weitere Informationen
Nutzen Sie die unten stehenden Links, um mehr Informationen zu erhalten.
- Rijksoverheid: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/vuurwerk
- Het nationale vuurwerk: https://hetnationalevuurwerk.nl/
- Electric Fireworks Amsterdam: https://electricfireworks.nl/
Wir wünschen einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Kommentare
Kommentar von Escada |
Danke für den informativen Beitrag zum Thema Raketen und Feuerwerk in den Niederlanden. Ist interessant zu sehen wie es in anderen Ländern gehandhabt wird.
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