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3G für Gastronomie, Events und andere Aktivitäten

| letzte Änderung 25. September 2021 01:19 | Thomas Klimeck

Ab dem 25.09.2021 benötigen an manchen Orten alle ab 13 Jahren eine Corona-Zugangskarte (QR-Code). Zum Beispiel in der Gastronomie, bei einer Veranstaltung, einem sportlichen Wettkampf oder einer kulturellen Darbietung. Aber nicht in Geschäften oder beim Sport.

Das Vorzeigen einer Corona-Zugangskarte (coronatoegangsbewijs) gilt für alle ab 13 Jahren. Ab 14 Jahren ist zudem die Vorlage eines Ausweises (Personalausweis, Reisepass oder niederländischer Führerschein) verpflichtend.

An folgenden Orten müssen Sie Ihre Corona-Zugangskarte vorzeigen können:

  • Indoor-Gastronomie (Speisen und Getränke), außer bei Abholung
  • Casino
  • Veranstaltungen wie Festivals, Partys und Aufführungen
  • Geschäftsveranstaltungen, wie beispielsweise eine Konferenz
  • Publikum bei einem professionellen Sportwettbewerb
  • Kulturelle Orte wie Kino, Theater und Konzertsäle

An manchen Orten muss man keine Corona-Zugangskarte vorzeigen:

Ausnahmen in der Gastronomie

  • Abholung
  • auf der Außenterrasse. Aber: Geht man beispielsweise zur Toilette oder zum Bezahlen rein, dann ist eine Corona-Zugangskarte notwendig!
  • an Flughäfen nach der Sicherheitskontrolle
  • Pflegeorte wie Krankenhäuser und Pflegeheime
  • bei Tagesaktivitäten für gefährdete Gruppen in Nachbarschafts- und Gemeindezentren
  • Rastplätze entlang der Hauptstraßen, wie Restaurants und Tankstellen am Straßenrand
  • in internationalen Zügen
  • bei Aufenthalten in Hotels, Campingplätzen und Ferienparks. Sie benötigen jedoch eine Corona-Zugangskarte, wenn Sie im Restaurant- oder Frühstücksraum essen und/oder trinken

Andere Ausnahmen

  • Beerdigungen
  • Märkte, aber in der Gastronomie innen!
  • Veranstaltungen, die normalerweise in Bibliotheken und Gemeinde- oder Gemeindezentren organisiert werden, wie das wöchentliche Bingo. Solange eine Mahlzeit währenddessen nicht im Mittelpunkt der Aktivität steht.
  • Museum
  • Freizeitparks, außer Gastronomie und Veranstaltungen wie einer Aufführung
  • Natur- oder Tierparks, außer außer Gastronomie und Veranstaltungen wie einer Aufführung
  • Publikum bei Amateurwettbewerben
  • Schulen
  • Ausübung von Kunst, Kultur oder Sport
  • Durchstrom-Aktivitäten, bei denen Menschen nicht lange stillstehen, wie Messen
  • Menschen bei der Arbeit, Gastronomie-Mitarbeiter brauchen beispielsweise während der Arbeit keine Corona-Zugangskarte
  • Personen bis 13 Jahre

QR-Code für den Besuch einer Gastronomie, Veranstaltung oder sonstigen Aktivität

Für viele Events, die Gastronomie und Tagesausflüge benötigen Sie eine Corona-Zugangskarte (coronatoegangsbewijs), also einen QR-Code. Gehen Sie durch diese 6 Schritte, um mit einem QR-Code irgendwohin zu gehen.

1. Brauchen Sie eine Corona-Zugangskarte oder nicht?

Stellen Sie zunächst fest, ob Sie eine Corona-Zugangskarte benötigen, siehe oben. An Orten mit vielen Menschen wird oft eine Corona-Zugangskarte benötigt. Denn ein Abstand von 1,5 Metern ist nicht mehr verpflichtend.

2. Welchen Corona-Nachweis brauchen Sie?

Finden Sie heraus, auf welchen Corona-Nachweis Sie Anspruch haben. Es hängt davon ab:

  • ob Sie vollständig geimpft sind (Impfnachweis)
  • ob Sie Corona hatten (Testnachweis)
  • ob Sie einen Coronatest gemacht haben (Genesungsnachweis)

Diesen Nachweis können Sie dann in eine Corona-Zugangskarte, also einen QR-Code, umwandeln.

3. Gedruckt oder digital auf Ihrem Handy?

Wählen Sie aus, wie Sie Ihre Corona-Zugangskarte vorzeigen möchten. Dies kann erfolgen über:

4. Laden Sie Ihren Nachweis hoch

Sie müssen Ihren Corona-Nachweis in der App oder Website CoronaCheck hochladen:

  • Impfnachweis:
    Rufen Sie die CoronaCheck-App auf. Oder besuchen Sie die Website CoronaCheck.nl für Ihren Papiernachweis.
    Melden Sie sich mit Ihrer DigiD mit SMS-Verifizierung an. Sie haben kein DigiD? Die Beantragung einer neuen DigiD dauert einige Tage. Wenn Ihre Aktivität schon bald stattfindet, können Sie sich trotzdem auf das Coronavirus testen lassen.
    Die App oder Website lädt automatisch Ihren Impfausweis.

    Funktioniert es nicht? Sehen Sie, ob Sie Ihre Antwort in den Informationen zu den Impfbescheinigungen finden.
  • Genesungsnachweis:
    Rufen Sie die CoronaCheck-App auf. Oder besuchen Sie die Website CoronaCheck.nl für Ihren Papiernachweis.
    Melden Sie sich mit Ihrer DigiD mit SMS-Verifizierung an. Sie haben kein DigiD? Die Beantragung einer neuen DigiD dauert einige Tage. Wenn Ihre Aktivität schon bald stattfindet, können Sie sich trotzdem auf das Coronavirus testen lassen.
    Die App oder Website lädt Ihren Genesungsnachweis automatisch.

    Funktioniert es nicht? Sehen Sie, ob Sie Ihre Antwort in den Informationen zu den Genesungsnachweisen finden.

  • Testnachweis:
    Haben Sie sich bei https://testenvoortoegang.nl/ kostenlos testen lassen? Ist das Ergebnis Ihres Corona-Tests negativ? Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Abholcode.
    Rufen Sie die CoronaCheck-App auf. Oder besuchen Sie die Website CoronaCheck.nl für Ihren Papiernachweis.
    Geben Sie den Abholcode ein.

5. Ausweis und Zugangskarte mitnehmen

Nehmen Sie immer Ihren Ausweis mit. Die Corona-Zugangskarte ist für Personen ab 14 Jahren nur zusammen mit einem Reisepass, Personalausweis oder niederländischen Führerschein gültig.

Für alle Veranstaltungen und alle kulturellen Veranstaltungen wie Theater, Kino und Konzerte benötigen Sie ein Ticket oder eine Eintrittskarte. Auch wenn es kostenlos ist. Erkundigen Sie sich vorab gut, sonst haben Sie eventuell keinen Zutritt.

6. Scannen lassen

Die Corona-Zugangskarte ist ein QR-Code. Die CoronaCheck App oder Website erstellt diese automatisch. Sie lassen diesen QR-Code am Eingang der Veranstaltung oder Aktivität scannen. Wenn Sie einen grünen Bildschirm auf dem Telefon des Prüfers sehen, haben Sie eine gültige Corona-Zugangskarte.

Die Person, die Ihren QR-Code scannt, sieht nur Ihre:

  • Initialen Ihres Namens
  • Tag und Monat der Geburt.

Die Person kann nicht sagen, ob Sie getestet, geimpft oder kürzlich genesen sind.

Touristen und Besucher verwenden ihren eigenen Corona-Beweis

Die europäischen Länder haben sich darauf geeinigt, dass jedes Land ein System für Corona-Nachweise haben muss. Sie nennen dies das EU Digital Corona Certificate (EU DCC). In den Niederlanden läuft der Corona-Nachweis über die CoronaCheck-App und die Website CoronaCheck.nl.

Verwendung des internationalen QR-Codes in den Niederlanden

Besuchen Sie die Niederlande und möchten an einer Aktivität teilnehmen? Und sind Sie mit einem European Digital Corona Certificate (DCC) aus einem anderen Land in die Niederlande gekommen? Sie können auch denselben QR-Code verwenden, um zu einer Aktivität zu gelangen. Dies ist normalerweise der Fall, wenn Ihr DCC auf einem Impf- oder Genesungszertifikat basiert.

Negatives Testergebnis maximal 24 Stunden gültig

Haben Sie ein DCC mit Testnachweis? Dann darf Ihr negativer Test zu Beginn der Aktivität nicht älter als 24 Stunden sein. War Ihr Test zu lange her? Dann lass dich erneut testen, um Zugang zu der Veranstaltung zu erhalten. Sie können dieses niederländische Testergebnis nicht in eine andere europäische App hochladen! Gehen Sie zu CoronaCheck.nl, um Ihr negatives Testergebnis in einen QR-Code für Ihre Aktivität umzuwandeln.

Selbstscan

Wir empfehlen, um auf einem zweiten Handy die niederländische CoronaCheck Scanner App zu installieren. Mit dieser Scan-App kann der QR-Code auf dem ersten Handy geprüft werden.

Kostenloser Coronatest

Haben Sie keinen Impfpass oder Genesungsnachweis? Lassen Sie sich mindestens 24 Stunden im Voraus über testenvoortoegang.nl kostenlos testen.

Quelle: Rijksoverheid.nl

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Fallzahlen steigen deutlich

Quellen:
[1] Rijksoverheid (09.2021). Coronatoegangsbewijs voor horeca, evenementen en andere activiteiten. Abgerufen am 23. September 2021, von https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/cultuur-uitgaan-en-sport/coronatoegangsbewijs
[2] Rijksoverheid (23.09.2021). Coronavirus: Overzicht 'Nederland verder open met coronatoegangsbewijs per 25 september'. Abgerufen am 23. September 2021, von https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/documenten/publicaties/2021/09/14/overzicht-coronamaatregelen

Redaktionelle Änderungen:
keine

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